Bäuerinnenorganisation Salzburg

Die Bäuerinnenorganisation Salzburg ist die in der Salzburger Landwirtschaftskammerorganisation bestehende Organisation der Salzburger Bäuerinnen.

Allgemeines

Stufenbau

Die Bäuerinnenorganisation ist nach Orts-, Bezirks- und Landesebene (sowie im Weiteren der Bundesebene) abgestuft:[1]

auf Ortsebene (= Gemeindeebene)

  • die zur Landwirtschaftskammer wahlberechtigten Bäuerinnen, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Wohnsitz haben, bilden die Ortsversammlung der Bäuerinnen;
die Ortsversammlung der Bäuerinnen wählt aus ihrer Mitte die Ortsbäuerin und deren Stellvertreterin;

auf Bezirksebene:

  • die Versammlung der Ortsbäuerinnen besteht aus
    • allen Ortsbäuerinnen des Bezirks (genauer: des örtlichen Wirkungsbereiches der BezirksbauernkammerStadt Salzburg und Flachgau haben eine gemeinsame Bezirksbauernkammer) und
    • jenen Bäuerinnen des Bezirkes, die als Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer oder als Mitglied der Bezirksbauernkammer gewählt sind;

Die Versammlung der Ortsbäuerinnen wählt aus ihrer Mitte die Bezirksbäuerin und deren beide Stellvertreterinnen;

auf Landesebene

  • die Landesversammlung der Bäuerinnen besteht aus
    • den Ortsbäuerinnen des Landes,
    • den Bezirksbäuerinnen des Landes und
    • den Bäuerinnen des Landes, die als Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer oder als Mitglied der Bezirksbauernkammer gewählt sind;
die Landesversammlung der Bäuerinnen wählt aus ihrer Mitte die Landesbäuerin und ihre beiden Stellvertreterinnen;
  • der Landesausschuss besteht aus
    • der Landesbäuerin (Vorsitz) und ihren Stellvertreterinnen,
    • den Bezirksbäuerinnen des Landes und
    • jenen Bäuerinnen, die gewählte Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer sind;
der Landesausschuss dient der Beratung der Landesbäuerin;

die Funktionsperiode dauert jeweils fünf Jahre.

auf Bundesebene

Da Landwirtschaftskammern in die ausschließliche Landeszuständigkeit fallen, gibt es keine Bundeskammer für Landwirtschaft. Jedoch haben sich die österreichischen Landwirtschaftskammern zu einem Verein zusammengeschlossen, der "Landwirtschaftskammer Österreich" heißt.[2] In ihm besteht analog zu den Bäuerinnenorganisationen der Landwirtschaftskammern eine "Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen" (kurz: "Bäuerinnen Österreich").[3]

Aufgaben

Die Landesbäuerin vertritt die Bäuerinnenorganisation nach außen und gegenüber der Landwirtschaftskammer. Sie ist (wenn sie nicht ohnedies Mitglied des Vorstandes ist) berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes der Landwirtschaftskammer mit beratender Stimme teilzunehmen. Ebenso sind Ortsbäuerinnen berechtigt, an den Sitzungen des jeweiligen Ortsausschusses (sofern ein solcher von der jeweiligen Bezirksbauernkammer bestellt worden ist) mit beratender Stimme teilzunehmen.[1]

Rechtsgrundlage

Die Bäuerinnenorganisation Salzburg gehört zur Landwirtschaftskammer und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist im Salzburger Landwirtschaftskammergesetz in Form einer Ermächtigung der Kammerorgane zur Bildung der Bäuerinnenorganisation grundgelegt. Näheres über die Geschäftsführung der Bäuerinnenorganisation durch die Bezirksbauernkammer bzw. die Landwirtschaftskammer ist in einer Geschäftsordnung (einem Statut) geregelt, das von der Landesversammlung der Bäuerinnen zu beschließen und durch die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer zu bestätigen war.[1]

Geschichte

Anfänge der Bäuerinnenorganisation(en) beruhen auf Selbstorganisation "von unten", z.B. durch Wahl von Ortsbäuerinnen.[4]

Einzelne Bäuerinnen-Landesorganisationen bestehen schon recht lange, wie etwa die steiermärkische (seit 1955). Als Zusammenschluss der Bäuerinnenorganisationen aller Bundesländer wurde im Jahr 1972 innerhalb der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (jetzt: Landwirtschaftskammer Österreich) unter der damaligen Bundesbäuerin NAbg. Helga Wieser die "Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen" gegründet.[5]

Weblinks

Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 § 24 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 2000, LGBl. Nr. 1/2000, in der geltenden Fassung (abgerufen am 29. Juni 2024).
  2. Wikipedia-Artikel "Landwirtschaftskammer Österreich"
  3. Bäuerinnen Österreich > Über uns
  4. Am Beispiel Niederösterreichs siehe: Gründung der Bäuerinnenorganisation in NÖ, in Bäuerin aktuell (2016): 40 Jahre Bäuerinnenorganisation, S. 4 (5).
  5. Oedl-Wieser, Theresia: Frauen und Politik am Land. Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Forschungsbericht Nr. 56, Wien 2006 (PDF 1,4 MB). S. 43.