Laodamia faecella

Laodamia faecella (Pempelia faecella Zeller, 1839) ist eine Art aus der Ordnung Lepidoptera, Familie Pyralidae (Zünsler).

Verbreitung, Lebensraum und Phänologie[1]

L. faecella ist in Salzburg nur aus den Zonen I (Alpenvorland und Flyschzone), Ia (Stadt Salzburg) und II (Nördliche Kalkalpen) bekannt (Zoneneinteilung nach Embacher et al. 2011). Die Vertikalverbreitung ist sehr gering und nur von rund 420 bis 570 m dokumentiert. Die Art wurde in Salzburg einmal in einem Hochmoor und einmal im Siedlungsraum gefunden (Kurz & Kurz 2018), natürlicher Lebensraum in Mitteleuropa sollen nach Slamka (1995) aber trockene und sandige Stellen sein. Die Imagines fliegen in einer Generation im Jahr im Juni und Juli (Kurz & Kurz 2018).

Biologie und Gefährdung

Über die Lebensweise der Imagines ist aus Salzburg nichts bekannt, lediglich die Flugzeit ist in einem Fall zwischen 23 und 24 Uhr MEZ belegt (Kurz & Kurz 2018). Die Entwicklungsstadien sind überhaupt unbekannt (Slamka 1995). Da über die Biologie und den Lebensraum der Art in Salzburg nichts bekannt ist, kann zur Zeit auch keine Aussage über eine eventuelle Gefährdung gemacht werden.

Weiterführende Informationen


Über das SALZBURGWIKI-Projekt Fauna und Flora
Das SALZBURGWIKI-Projekt Fauna und Flora möchte eine Übersicht über alle Pflanzen-, Pilz- und Tierarten des Landes Salzburg erstellen. Wer eine Art beschreiben will, kann sich die hier hinterlegte Formatvorlage kopieren und für einen neuen Artikel verwenden. Im Abschnitt "Material und Methoden" wird erklärt, wann deutsche und wann lateinische Namen als Artikelnamen verwendet werden sollen.


Bilder

  Laodamia faecella – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Quellen

  • Kurz, M. A.; Kurz, M. E. 2000–2018. Naturkundliches Informationssystem. – URL: http://www.nkis.info [online 17 Mai 2018].
  • Slamka, F. 1995. Die Zünslerfalter (Pyraloidea) Mitteleuropas. Bestimmen – Verbreitung – Fluggebiet – Lebensweise der Raupen. Verlag Prunella, Bratislava, 1-30, 108-112, 53 + XII Taf.