Leitfaden Arbeit für Asylwerbende

Titelbild des Leitfadens

Der Leitfaden "Arbeit für Asylwerbende" bietet Hilfestellung bei gemeinnütziger Beschäftigung von Asylwerbern im Bundesland Salzburg.

Allgemeines

Viele Gemeinden wollen den bei ihnen wohnenden Asylwerbenden Beschäftigung bieten, wissen aber nicht wie. Oftmals sind Unwissen über die Regelungen und die Scheu vor Bürokratie eine zu große Barriere. Der Leitfaden "Arbeit für Asylwerbende" bietet eine gute Orientierung. Zusätzlich erleichtert die Beratung durch die Salzburger Gemeindeentwicklung den Zugang. Davon profitieren alle: Gemeinden und Asylwerbende.

Potenziale nutzen und Perspektiven ermöglichen

"Arbeit gibt den Menschen Zukunftsperspektiven, schafft Tagesstruktur, motiviert, schneller Deutsch zu lernen, und unterstützt somit die Integration in Österreich", betonte Landesrätin Mag.a[1] Martina Berthold am 7. August 2015. Berthold ermutigt die Gemeinden, die Potenziale der Asylwerbenden zu nutzen und so auch in einen guten Austausch zu kommen.

"Wenn nun Asylwerbende für eine geringe Aufwandsentschädigung Hilfsarbeiten in Gemeinden machen dürfen, ist der Nutzen mehrfach: Die Asylwerbenden können einen Beitrag zu ihrer eigenen Grundversorgung leisten. Während sie auf ihren Asylbescheid warten müssen, erledigen sie sinnvolle Aufgaben für das Gemeinwohl. Sie üben, sich in deutscher Sprache zu verständigen, und lernen unser Gesellschaftssystem kennen", führte Gemeindebetreuer Alexander Glas vom Salzburger Bildungswerk aus.

Vier Beschäftigungsmöglichkeiten

Generell stehen für Flüchtlinge vier Beschäftigungsmöglichkeiten offen:

  • Hilfstätigkeiten im Quartier
  • gemeinnützige Beschäftigung
  • Saisonarbeit zum Beispiel in der Gastronomie und Erntehilfe
  • selbstständige Tätigkeiten beispielsweise als Musiker

Der Leitfaden informiert anschaulich und einfach über alle notwendigen Schritte und liefert Information zu den Themen Bezahlung, Beschäftigungsdauer und über sonstige Sorgfaltspflichten.

Information

Der Leitfaden steht unter www.salzburghilft.at unter dem Link "Arbeit" zum Herunterladen zur Verfügung oder hier Direktlink - PDF

Quelle

Einzelnachweise

  1. Bis 2006 war "Magister" (männlich) bzw. (seit 1993) "Magistra" (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. "Mag." ist die gesetzliche (§55 Universitätsgesetz 2002) Abkürzung sowohl für "Magister" als auch für "Magistra", wohingegen aber auch (aus gleichstellungspolitischen Motiven) die Abkürzung "Mag.a" für "Magistra" propagiert und verwendet wird.

Weblinks