Stuhllösung
Unter Stuhllösung wurde früher in manchen Pfarren des Flachgaues und das Salzkammergutes die Gebühr zur Benutzung der Kirchenstühle verstanden. Der Ausdruck ist von "sich einen Kirchenstuhl lösen" abgeleitet.
Geschichtliches
Nach den ab und zu auf den Schildern aufscheinenden Jahreszahlen dürfte im 18. Jahrhundert die Stuhllösung ihren Beginn gehabt haben. Wohl auch nicht zuletzt, um Bürgern einen angemessenen Platz in der Kirche zu sichern und dabei für die Kirchen eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Dafür wurde von der Pfarre den Gläubigen aus dem Ort das Recht eingeräumt, an den verwendeten Kirchenstühlen Namensschilder anzubringen.
Bis in die ersten 1960er-Jahre wurde z. B. in Thalgau diese Gebühr noch eingehoben. Dazu wurde von der Kanzel aus verkündet, welche Ortschaft gerade für die Zahlung an der Reihe war. Es konnte passieren, dass ortsfremde Kirchenbesucher von "Stuhlbesitzern" auf das Vorrecht eines bestimmten Stuhlplatzes hingewiesen und abgedrängt wurden. Auch an den alten Kirchenstühlen in Thalgau waren zahlreiche Namensschilder vorhanden.
Heutzutage, in einer Zeit bedeutender Rückgänge bei den Gottesdienstbesucherzahlen, wäre die Einhebung einer eigenen Kirchenstuhlbenützungsgebühr ohnedies nicht mehr vorstellbar. Dennoch ist auch Vergangenes manchmal erwähnenswert.
Bildergalerie
Kirchenbänke mit Nummern- u. Namensschildern in der Wallfahrtskirche Maria Neustift in Oberösterreich. Die Aufnahme stammt aus dem Jahr 1993, ob jetzt noch in Maria Neustift Stuhlgebühren verlangt werden, ist nicht bekannt.
Weblinks
Quelle
- Franz Fuchs