Datei Diskussion:Hochzeit eines jungen Erbhofbauern in Thalgau im Jahr 2018.jpg

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Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob das Bild einer Hochzeit eines Bauern eines Erbhofes bei dem Artikel "Erbhöfe in Thalgau" der richtige Platz ist.

Die zweite Frage ist in Richtung DSG-VO und österreichische Datenschutzgesetz: liegt das Einverständnis aller Personen auf dem Bild zur Veröffentlichung im SALZBURGWIKI vor?

Ich meine, es kann wohl nicht sein, dass Zeitungen, Magazine und Fotografen dies nicht so ohne weiteres dürfen und Privatpersonen stellen munter Bilder ins Internet meint nachfragend --Peter (Diskussion) 18:19, 14. Okt. 2018 (UTC)

Das waren auch meine ersten Gedanken, als ich das Bild gesehen habe. Die Frage betreffend Einhaltung der Datenschutzverordnung habe ich mir übrigens hier schon mehrmals bei Fotos von Personen/Personengruppen gestellt. Elisabeth Höll (Diskussion) 05:06, 15. Okt. 2018 (UTC)
In diesem Fall sah ich keine Datenschutzprobleme, da seitens des Vereines mir gegenüber ein vertrauensvolles Verhältnis bezüglich vereinsgerechter Veröffentlichungen besteht und mir dies auch aktuell sowohl vom Vereinsobmann als auch vom Hochzeitspaar signalisiert wurde.
Der örtliche Verein der Erbhofbauern hat schon öfters sein Interesse an einer medialen Präsenz seiner Vereinsaktivitäten bekundet, wozu auch die Teilnahme an Hochzeiten von Vereinsmitgliedern zählt.
Im Jahr 2012 habe ich mit Unterstützung dieses Vereines im SALZBURGWIKI einen Artikel angelegt, wobei mir auch Unterlagen und historische Fotos über die Vereinsgechichte zur Verwendung übergeben wurden. Aus über 50jähriger Kenntnis des allgemeinen Vereinsgeschehens in Thalgau vermag man das Thema Vereinsbilder durchaus real zu bewerten. --Franz Fuchs 07:13, 15. Okt. 2018 (UTC)
Lieber Franz, seit Mai 2018 sind die Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutzergänzungsgesetz in Kraft. Darin wird geregelt unter welchen Voraussetzungen ein Bild zunächst überhaupt erst gemacht und dann veröffentlicht werden darf. Einfach ausgedrückt: veröffentlicht das Brautpaar so ein Bild, ist es ihre Sache, ob sie die Voraussetzungen zur Veröffentlichung erfüllt haben. Veröffentlicht hingegen ein Besucher eines seiner Bilder von der Brautgesellschaft, muss er die Einverständnis vor Aufnahme von allen abgebildeten Personen erhalten haben.
Wenn du also der Meinung bist, hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein aufgrund deines guten Einvernehmens, dann bitte ich dich, beim Brautpaar nachzufragen, ob sie mit der Veröffentlichung hier einverstanden sind und vermerke dies bitte beim Bild. Allerdings hat jede einzelne abgebildete Person das Recht auf Löschung dieses Bildes!
Das andere ist die Sache, ob diese Bild hier überhaupt richtig ist. Der Artikel berichtet über Erbbauernhöfe und nicht über Erbbauern. Auf diesem Bild ist ja nichts erkenntlich von einem Erbbauernhof. Ich habe daher als korrekte Lösung nun einen eigenen Artikel Erbbauern in Thalgau erstellt meint erklärend --Peter (Diskussion) 07:31, 15. Okt. 2018 (UTC)
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