Diskussion:B 168 Mittersiller Straße
Schreibweise und Verlinkung "B 168 Mittersiller Straße"
Ich habe wohl in einer Quelle mit der Landesverordnung gesehen, dass dort auch "B 168 Mittersiller Straße" geschrieben steht. Aber stimmt diese Schreibweise wirklich? Sicherlich, im Landesstraßenverzeichnis werden sie "L 101 Mattseer Landesstraße" angeführt. Aber das bedeutet doch nicht, dass jetzt in jedem Artikel Nummer plus Name in einem und verlinkt stehen muss? Wenn man von einer Straße spricht, spricht doch entweder von einer Straßennummer oder einem Straßennamen oder nicht? Also, wenn ich etwas optisch grauslich finde, dann die Schreibweise [[L 101 Mattseer Landesstraße]] Und wenn dem tatsächlich so wäre, müssen wir alle Straßenartikel verschieben sowie alle in Artikel befindlichen Nennungen ändern. Wie siehst du die Sache Karl fragt freundlich --Peter (Diskussion) 17:05, 2. Dez. 2024 (CET)
PS: Aber in dem hier verlinkten Landesstraßenverzeichnis werden alle Nummer - L 101 - usw. mit einem Abstand geschrieben. Also zumindest in dieser Schreibweise liegen wir im SALZBURGWIKI richtig.
- Die Schreibweise "B 168 Mittersiller Straße" stimmt zunächst insofern, als sie (zuerst im Bundesstraßengesetz 1971[1]) so festgelegt und so auch vom Landesgesetzgeber übernommen[2] (und nachher nicht mehr geändert) wurde. Freilich müsste man nicht bei jeder Erwähnung die Ordnungsnummer mit anführen, dies geschieht jedoch in den rechtlichen Grundlagen sowohl im Bundes- als auch im Landesrecht durchwegs, sie wird also als Namensbestandteil behandelt (siehe jüngst etwa die "Trassenverordnung – Verkehrsentlastung Schüttdorf"[3]). --Karl Irresberger (Diskussion) 04:38, 4. Dez. 2024 (CET)
- Fußnoten:
- ↑ Bundesgesetz vom 16. Juli 1971, betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz 1971 — BStG 1971), BGBl. Nr. 286/1971.
- ↑ Gesetz vom 24. April 2002, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden, LGBl. Nr. 61/2002.
- ↑ Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 28. März 2020, mit der Teile der Landesstraße B 168 Mittersiller Straße umgelegt werden (Trassenverordnung – Verkehrsentlastung Schüttdorf), LGBl. Nr. 43/2020.
- das eine ist der offizielle name, das andere der sprachgebrauch. wenn ich mir den vorliegenden artikel anschaue, dann würde ich ehrlich gesagt dafür plädieren, dass wir die straßen im titel auf diese offizielle schreibweise verschieben und auch im einleitungssatz an den titel angleichen, das alte lemma natürlich erhalten (damit die links weiter gültig sind) und aber im fließtext nur den straßennamen verwenden. man muss nicht bei jeder erwähnung das B xxx voranstellen (auch nicht bei abzweigenden straßen), meint Mecl67 (Diskussion) 10:28, 5. Dez. 2024 (CET)