Diskussion:Sittenordnung im Erzstift Salzburg

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kurios mit nachdenklich machendem Hintergrund ?? Version vom 24. März 2016, 22:33 Uhr von Benutzer:Peter Krackowizer (wieder eingefügt) --Peter (Diskussion) 14:24, 11. Nov. 2016 (CET)

Frage: "betreten" - wie darf man das verstehen?

kurios mit nachdenklich machendem Hintergrund ?? "Es war verboten, sich auf den Kellerstiegen betreten zu lassen. " - im Sinne von: Verboten, die Kellerstiege zu betreten ? Oder sich als Mädchen dort mit einem Burschen zu treffen, rätselt ob dieses Brauches --Andrea (Diskussion) 00:59, 30. Dez. 2013 (CET)

Liebe Andrea, das ist ein Zitat aus der damaligen Zeit und hat sicher etwas zu bedeuten. Es handelt sich um keinen Schreibfehler meint Peter (Diskussion) 10:18, 30. Dez. 2013 (CET)
Guten Morgen lieber Peter. Ja, bestimmt hat das Zitat was zu bedeuten, doch was, meint, nach wie vor auf der Leitung sitzend (nicht wörtlich nehmen ;),herzlichst --Andrea (Diskussion) 10:58, 30. Dez. 2013 (CET)
Das Wort "betreten werden" wird noch heute in der Rechtssprache im Sinn von "von einem Aufsichtsorgan ertappt werden" verwendet. Was dabei nach der Salzburger Sittenordnung das Verbotene war, ist mir auch nicht ganz klar. Wahrscheinlich durfte man auf Kellerstiegen − die konnten ja mehrere Stockwerke haben − nicht verweilen, da dies wohl eine guter Ort für ein unbeobachtetes Stelldichein war. --Karl Irresberger (Diskussion) 22:29, 30. Dez. 2013 (CET)


Kinder beiderlei Geschlechts = übersetzt in heutiges Deutsch heißt natürlich unterschiedlichen Geschlechts

Wörtlich steht in der Verordnung tatsächlich Kinder beiderlei Geschlechtes. In der Folge wird aber konkretisiert, dass dies auch für andere Personen unterschiedlichen Geschlechtes gelte. Gramatikalisch sauber also auch für Säuglinge. Inhaltlich wäre das natürlich Unsinn. Wir müssen die Texte aber schon so darstellen, wie sie tatsächlich (logisch) gemeint sind, und dies in heutigen Texten berücksichtigen, meine ich. Der Unterschied zwischen den Begriffen "beiderlei Geschlecht" und "unterschiedlichem Geschlecht" könnte sein, dass Kinder damals vielfach nicht nur zu zweit im Bett schliefen, während sich vielfach zwei erwachsene Knechte oder Mägde (etc.) gleichen Geschlechtes ein Bett teilen mussten. --Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 13:52, 11. Nov. 2016 (CET)

Dafür, dass das Wort "beiderlei" früher so wie "verschieden" verwendet worden sei, finde ich keine Bestätigung. Ich gehe daher davon aus, dass es auch in der fraglichen Quellenstelle "Kinder beyderley Geschlechts, über drei Jahre alt, oder auch andere [scil.: andere Personen als Kinder] Personen ungleichen Geschlechts, dürfen nicht in einem Bette, oder einer Kammer beisammen schlafen" so zu verstehen ist wie heute, auch wenn es anders einen einen einleuchtenderen Sinn ergeben mag. --Karl Irresberger (Diskussion) 22:39, 13. Nov. 2016 (CET)
Beim allem Versuchen von Verständnis für fürsterzbischöfliche Prüderie, ist für mich diese Lesart nicht weniger einleuchtend, sondern gänzlich sinnentleert, gerade im Zusammenhang mit dem gesamten übrigen Wortlaut der Sittenordung. Gänzlich verrückt und sinnentleert waren solche Ordnungen der Obrigkeit sicher nicht. Wenn alle Kinder über 3 Jahren nur einzeln in einem Bett bzw. einer Kammer (!) schlafen dürften, würde man dies wohl auch so benennen, der Hinweis auf das Geschlecht wäre dann völlig unnötig. Unter Bezug auf die damaligen Wohnverhältnisse der Durchschnittsbevölkerung (von der ärmeren Schicht ganz zu schweigen) wäre je nach Lesart die angeordnete Bereitstellung von einem eigenen Kinderzimmer (Kammer) für jedes der oft zahlreichen Kinder für mich im Übrigen geradezu absurd. --Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 14:34, 14. Nov. 2016 (CET)
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