Lärmmessung bei Motorrädern

Lärmmessungen bei Motorrädern werden immer wieder von der Salzburger Polizei durchgeführt.

Beispiel Lärmmessung August 2020 im Wiestal

Am Freitagvormittag, den 7. August 2020, wurden u. a. zwei deutschen Harley-Fahrern im Wiestal zwischen Ebenau und Hallein während einer Polizeikontrolle die Kennzeichen abgenommen. Die Motorräder mussten mit einem Fahrzeughänger abgeholt und nach einer Anzeige später neuerlich zu einer technischen Überprüfung gebracht werden. An den beiden Motorrädern waren Auspuffrohre montiert, die den Begriff "Ofenrohr" verdienten. Dementsprechend fielen die Lärmmessungen mit Werten von 106 Dezibel aus, obwohl der Höchstwert laut Zulassungsschein bei 91 bzw. 93 lag.

Zur Veranschaulichung: Ein Presslufthammer oder eine Kreissäge erreichen eine Lautstärke von bis zu 110 Dezibel. 130 Dezibel überschreiten bereits die Schmerzgrenze des menschlichen Ohrs. Werden entlang von Autobahnen und Schnellstraßen tagsüber mehr als 60 Dezibel und in der Nacht mehr als 50 Dezibel gemessen, muss der Straßenerhalter reagieren. Meist werden Lärmschutzwände errichtet oder Anrainer mit Lärmschutzfenstern ausgestattet.

Gruppeninspektor Thomas Walkner von der Salzburger Verkehrsabteilung erklärte den beiden Bikern, die sich einsichtig zeigten, warum ihre Bikes aus dem Verkehr zu ziehen waren: "Übersteigt der Messwert bei halber Drehzahl den in der Zulassung eingetragenen Wert um mehr als drei Dezibel, gibt es eine Anzeige. Bei 13 Dezibel darüber ist Schluss, die Kennzeichen werden abmontiert." Angesichts von Werten von 106 Dezibel hatten die beiden Harley-Fahrer keinen lockeren Spruch auf den Lippen, im Gegenteil: "Ja, wir wissen es eh. Die Originalauspuffanlage liegt zu Hause."

Das sei nur ein Fall von vielen, so Thomas Walkner. Rund 50 Kennzeichen werden in Salzburg jedes Jahr nach Lärmmessungen abgenommen, etwa 100 Biker angezeigt. "Das Problem ist, dass wir gesetzlich nur den im Zulassungsschein eingetragenen Höchstlärmwert bei halber Drehzahl, also bei Halbgas, überprüfen dürfen. Bei Vollgas kann sich dieser Wert um bis zu 29 Dezibel erhöhen", so der Polizeibeamte, der alle Tricks zu kennen scheint. "Es gibt sogenannte Klappenauspuffe, die vom Motormanagement gesteuert bei der angegebenen Messdrehzahl oder bei Tempo 50 automatisch zumachen, den Wert so verringern und dann wieder aufmachen. Manche Biker haben auch sogenannte Dezibel-Killer montiert, kleine Schalldämpfer am Auspuffende, die jederzeit abgeschraubt werden können. Aus meiner langjährigen Erfahrung geht es diesen Bikern einfach nur darum, viel Wetter, also Lärm, zu machen." Manchmal könne auch die Sorglosigkeit eines Motorradfahrers zu einer Anzeige wegen Lärmüberschreitung führen. "Auch wenn die originale Auspuffanlage vorhanden ist, so kann das innen liegende Dämmmaterial mit der Zeit durch die Hitze verbrennen und das Fahrzeug wird laut. Oft zu laut."

Friedrich Schmidhuber, Leiter der Polizei-Verkehrsabteilung, wies im SN-Gespräch noch auf eine andere Problematik hin: "Je nach Modell und Zulassung in einem EU-Land gibt es Motorräder, die bis zu 109 Dezibel erreichen dürfen. Ebenso zugelassene Zusatzauspuffe, meist aus Italien oder Luxemburg. Da sind uns die Hände gebunden. Der betreffende Biker hat keine Strafe zu befürchten. Ungerecht erscheint jedoch, dass jener bestraft werden muss, der seinen in der Zulassung deutlich niedrigeren eingetragenen Wert eben um die vier Dezibel übersteigt und dabei noch deutlich unter dem Lärmpegel zugelassener Motorräder liegt." Thomas Walkner brachte es so auf den Punkt: "Wünschenswert wäre, dass EU-weit ein einheitlicher Grenzwert bei Motorrädern festgelegt wird."

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