Naturschutzbeirat
Der Salzburger Naturschutzbeirat ist ein Beratungsgremium des Landes Salzburg.
Aufgaben
Der Naturschutzbeirat dient der Beratung der Landesregierung in wichtigen und grundsätzlichen Fragen des Naturschutzes. Er ist insbesondere vor der Erlassung von Verordnungen durch die Landesregierung auf Grund des Naturschutzgesetzes zu hören.
Zusammensetzung
Dem Naturschutzbeirat gehören an:
1. als stimmberechtigte Mitglieder:
- das geschäftsordnungsgemäß mit den Angelegenheiten des Naturschutzes betraute Mitglied der Landesregierung oder ein von ihm bestellter Vertreter als Vorsitzender;
- ein Vertreter der Wirtschaftskammer Salzburg;
- ein Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg;
- ein Vertreter der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg;
- ein Vertreter der Landarbeiterkammer für Salzburg;
- ein Vertreter des Salzburger Gemeindeverbandes;
- ein Vertreter der Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes;
- ein Vertreter der Salzburger Landesumweltanwaltschaft;
- ein Vertreter der Salzburger Jägerschaft;
- ein Vertreter des Landesfischereiverbandes Salzburg;
- zwei Vertreter des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes;
- ein Vertreter der Vereine, die im Land Salzburg auf dem Gebiet des Naturschutzes tätig sind (für die Bestellung dieses Vertreters können die Naturschutzvereine Vorschläge erstatten; zu diesem Zweck ist die bevorstehende Bestellung drei Monate vorher in der Salzburger Landes-Zeitung kundzumachen);
- der Leiter der [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|mit den Angelegenheiten des Naturschutzes befassten Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung;
- zwei Experten auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Ökologie;
- je ein Experte auf dem Gebiet des Agrarwesens, des Forstwesens, der Wildbach- und Lawinenverbauung, der Landesplanung und des Tourismus;
2. als Mitglieder mit beratender Stimme:
- zwei weitere Experten aus der mit den Angelegenheiten des Naturschutzes befassten Abteilung des Amtes der Landesregierung;
- ein Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg;
3. als nicht ständige Mitglieder mit beratender Stimme:
- ein Vertreter der jeweils für den Beratungsgegenstand zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg);
- der jeweils zuständige Naturschutzbeauftragte.
Für jedes Mitglied ist in gleicher Weise ein Ersatzmitglied zu entsenden bzw. zu bestellen.
Weiters können den Beratungen des Naturschutzbeirates mit beratender Stimme die je nach dem Beratungsgegenstand erforderlichen Sachverständigen beigezogen werden.
Die Mitgliedschaft im Naturschutzbeirat ist ein Ehrenamt.
Funktionsperiode
Die Funktionsperiode des Naturschutzbeirates dauert fünf Jahre.
Quellen
- § 53 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 (abgefragt im Dezember 2012).
Siehe auch
- Wikipedia-Artikel Naturschutzbeirat