Diskussion:Bezirksgericht Sankt Gilgen
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Ich glaube, dass die Bezeichnungsänderung von "St." auf "Sankt" (ebenso wie beim Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau) erst im Jahr 1971 stattfand[1], ganz sicher bin ich nicht. --Karl Irresberger (Diskussion) 14:01, 5. Mär. 2016 (CET)
- Leopold Ziller als einer der profundesten Kenner von St. Gilgen und Autor zahlreicher Publikationen über diesen Ort hat in allen Schriften ausschließlich die Bezeichnung "St. Gilgen" verwendet. --Franz Fuchs 14:24, 5. Mär. 2016 (CET)
- Offensichtlich agiert hier die Justizbehörde der Republik Österreich anders als das Bezirksgericht St. Johann im Pongau selbst. Die Justizbehörde verwendet in ihren Aussendungen stets die ausgeschriebene Form, während das Bezirksgericht selbst in ihrem Briefkopf die abgekürzte Form verwendet (siehe Links auf der Homepage des Justizministeriums). Siehe hierzu auch Eingangsschild des Bezirksgerichts St. Johann/Pongau) --T schaible (Diskussion) 09:34, 19. Aug. 2022 (CET)
- Wer schreibt von wem ab, könnte man auch fragen. Denn mehrheitlich findet sich im Internet die Schreibweise "Bezirksgericht Sankt Gilgen", darunter auch das Bundeskanzleramt. Die Abkürzung auf St. dürfte wohl manchmal auch nur aus Platzgründen geschehen sein (siehe ANNO-Recherche in Zeitungen) meint dazu --Peter (Diskussion) 10:59, 19. Aug. 2022 (CET)