Diskussion:Andreas Weigel

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Warum wurde folgender Absatz gelöscht?

"Daneben hat Weigel mit dem grünen Kultursprecher Johannes Voggenhuber, NS-Opfern (vor allem Fritz Weibel [1]), der Historikerin Brigitte Bailer-Galanda ("Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes") sowie der HOSI-Aktivistin Gudrun Hauer ("Homosexuellen Initiative") [2] eine aus 405 Detailfragen bestehende und mehr als 40 Seiten starke parlamentarische Anfrage zu "Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus"[3] vorbereitet, recherchiert, koordiniert und formuliert. Diese Anfrage, die bewusst am 13. März 1992, dem 54. Jahrestag des "Anschlusses", eingebracht wurde, war aufgrund der Komplexität des Themas die umfangreichste parlamentarische Anfrage der II. Republik und konnte vom damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky nur pauschal beantwortet werden, weil die konkrete und korrekte Beantwortung die gründliche wissenschaftliche Aufarbeitung von Österreichs nationalsozialistischer Vergangenheit und der (sozial)rechtlichen Folgen für die Opfer vorausgesetzt hätte, die 1992 nur ansatzweise existiert hat, was als eklatantes Forschungsdefizit aufgezeigt werden sollte, das in den Folgejahren behoben wurde.[4]"

Warum wurde folgender Absatz gelöscht fragt freundlich Peter (--Peter (Diskussion) 09:29, 13. Mai 2021 (CET))

Herzlichen Dank für die Nachfrage. Der Absatz scheint mir nicht mehr so wichtig, wie es die vernachlässigte Aufarbeitung des Themas war. In den vergangenen Monaten habe ich einige Kriegsverbrecher- und Verbotsgesetzakten der Jahre 1945 bis 1950 gelesen, wobei mir bewusst geworden ist, wie ahnungslos bzw. hilflos die Anfrage, die als politische Äußerung durchaus ein wichtiger Impuls war, formuliert war. Was teils der Fülle des Materials, teils der fehlenden Zeit geschuldet war. Es gibt Besseres. Liebe Grüße aus Wien, Andreas Weigel (Diskussion) 09:42, 13. Mai 2021 (CET)

Einzelnachweise

  1. Christa Zöchling: "Jedes Anrecht verloren". Die Republik verweigerte jüdischen NS-Opfern eine Entschädigung. Wichtige Akten wurden ihnen vorenthalten. In: "profil". Nr. 31. 27. Juli 1992. S.20ff.
  2. Kurt Krickler: Entschädigung: Bis heute kein Rechtsanspruch. In: Lambda-Nachrichten. Juni 2001. S.53-61. S.57f.
  3. Schriftliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Voggenhuber an den Bundeskanzler betreffend Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus (Nr. 2666/J vom 13. März 1992; Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XVIII. Gesetzgebungsperiode; Wien 1992
  4. Anton Pelinka: Die Entdeckung der Verantwortung. Wien 1998. S.188f. sowie S.150f.
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