Salzburger Stiftungs- und Fondsgesetz
Das Salzburger Stiftungs- und Fondsgesetz findet auf Stiftungen und Fonds Anwendung, die auf Grund eines privatrechtlichen Widmungsaktes zur Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben bestimmt sind, sofern sie nach ihren Zwecken über den Interessenbereich des Landes nicht hinausgehen oder schon vor dem 1. Oktober 1925 vom Land autonom verwaltet wurden. Das Gesetz stammt vom 16. Juni 1976.