Diskussion:Gurlspitze
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Gipfel
wobei der Gipfel selbst sich im Gemeindegebiet von Koppl befindet … diese Feststellung steht im Widerspruch zum Grundstückskataster (Digitale Katastermappe) und zu der am Gipfel angebrachten Grenzvermessungsmarke. Der Gipfel ist ein Vermessungspunkt. Anonymer Nutzer 06:32, 20. Feb. 2020 (UTC)
als Kreisfläche betrachtet sind die Anteile: Elsbethen ca. 210°, Ebenau ca. 80°, ca. Koppl 70°
- Die Information, dass der Gipfel sich im Gemeindegebiet von Koppl befindet, erhält man bei der Abfrage "Gurlspitze" in SAGIS erklärt gerne --Peter (Diskussion) 09:12, 20. Feb. 2020 (UTC)
- das mag sein, widerspricht jedoch der Logik; es gibt zahlreiche Gipfel, die in drei Gemeinden liegen; z.B. Fulseck, Gamskarkogel und Hochgründeck. Diese drei sind im SAGIS jeweils der Gemeinde mit dem größten Flächenanteil zugeordnet, was logisch und konsequent ist. Bei der Gurlspitze hat Koppl den geringsten Flächenanteil und es führt auch kein Weg von dort aus hinauf. Daher halte ich die Zuordnung im SAGIS, das sonst sehr verlässlich ist, hier für unrichtig.
- die Gurlspitze ist fast nur von Elsbethen erschlossen und Elsbethen hat den größten Flächenanteil. Daher könnte man die Behauptung aufgestellt werden, der Gipfel gehört zu Elsbethen.
- am Gipfelkreuz angebracht ist ein Schild: "Grenzvermessung Ebenau 2008". Daher könnte man die Behauptung aufgestellt werden, der Gipfel gehört zu Ebenau.
- mE: Thema ausklammern, solange rechtlich verbindlich kein Nachweis aufgefunden wird. Anonymer Nutzer 13:27, 20. Feb. 2020 (UTC)
- Soweit ich mich erinnere, ist SAGIS eine jener Quellen, die wir als Primärquelle akzeptieren. Darin lässt sich feststellen, dass der Gipfel in Koppl liegt. Unbestritten ist - wie bei vielen Bergen - dass seine Hänge auch in anderen Gemeinden liegen. Das steht ja auch so im Artikel. Vielleicht noch die Anmerkung, dass ein Gipfel immer nur einer Gemeinde zugeordnet wird; die Hänge natürlich können sich auf mehrere Gemeinde verteilen. Ich denke, die Gurlspitze ist jetzt nicht ein Berg von Weltbedeutung und wir können diese Formulierung so belassen meint --Peter (Diskussion) 16:01, 20. Feb. 2020 (UTC)
- die vorgebrachten Argumente sind damit nicht entkräftet. Anonymer Nutzer 06:41, 21. Feb. 2020 (UTC)