Diskussion:Katastralgemeinden in der Stadt Salzburg

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Was genau waren Steuergemeinden?

Was genau waren Steuergemeinden? Ich fand deren eine große Zahl bei Recherchen im EnnstalWiki. enns:Steuergemeinden im Bezirk Liezen hier der Link zu den bisher im Bezirk Liezen gefundenen Steuergemeinde. Vielleicht kann jemand mir das etwas genauer erklären, ob eine Steuergemeinde auch tatsächlich eine ehemalige Gemeinde war wie z. B. die Gemeinde Aigen. Vielen Dank meint Peter (--Peter (Diskussion) 21:25, 15. Jul. 2023 (CET))

Wir müssen schon zwischen einer Katastralgemeinde, also einem abgegrenzten Kataster-Areal (Kataster=Grundsteuer) und einer Gemeinde mit eigenem Bürgermeister und einer bestimmten Gemeindeautonomie unterscheiden. Solche eigenständigen Bürgermeister von Gemeinden gibt es allerdings erst nach 1850, bzw. in der Realität noch etwas später. Vorher gab es keinerlei Gemeindeautonomie. Auch damals nach 1850 waren dann oft bzw. meist mehrere Katastralgemeinden zu einer echten Gemeinde (mit eigenem Bürgermeister) zusammengefasst. So waren Itzling und Gnigl immer eine Gemeinde bestehend aus zwei Katastralgemeinden (Steuergemeinden). Siezenheim, Liefering (und wohl auch Wals ??) bildeten ebenfalls eine Gemeinde, bestehend aus zwei bzw. drei Steuergemeinden. Über die Steuergemeinde Gaisberg kann ich leider nichts sagen, ich gehe aber logischerweise davon aus, dass Aigen (samt Parsch, das zuvor zur Stadt Salzburg selbst gehörte) und der KG Gaisberg gemeinsam eine Gemeinde bildeten. Einen eigenen Bürgermeister der wenigen Bauerngehöfte der KG Gaisberg wäre einfach lächerlich und schlichtweg nicht finanzierbar.--Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 07:48, 16. Jul. 2023 (CET)
Vielen Dank! Eine Steuergemeinde war also keine "Vorläufergemeinde" einer um 1850 oder später entstandenen Gemeinde mit Gemeindevorsteher oder Bürgermeister, wenn ich es richtig verstanden habe. Danke nochmals Peter (--Peter (Diskussion) 20:50, 16. Jul. 2023 (CET))
Zum Begriff der Steuergemeinde erscheint Wikipedia instruktiv:
https://de.wikipedia.org/wiki/Katastralgemeinde#Steuergemeinden_des_stabilen_Katasters_(Katastralgemeinden)
Als in den Jahren ab 1849 zur Bildung politischer Gemeinden, also von Selbstverwaltungskörpern mit gewählten Organen, geschritten wurde, waren die Ansätze wohl länderweise nicht ganz gleich. Für das Herzogtum Salzburg ist der Erlaß des Statthalters, womit den Bezirkshauptmannschaften die Kundmachung resp. Belehrung zur Feststellung der neuen Ortsgemeinden mitgetheilt wird, LGBl. Nr. 91/1850, einschlägig. In diesem wird - nach einigem Räsonnieren dahingehend, dass das Gesetz mit "Ortsgemeinde" ein solches Gemeinwesen meine, das sich bereits bisher als "Ortsgemeinde" dargestellt habe - der Grundsatz aufgestellt, dass "Ortsgemeinde" für das Land Salzburg nur die in der Regel aus mehreren Katastral- oder Steuergemeinden bestehende Pfarrgemeinde sein könne (vgl. S. 246).
Ich habe meine Zweifel, dass in der Folge tatsächlich dieser Grundsatz durchgeführt wurde und jede Ortsgemeinden einer Pfarre entsprach. Denn vor 1856 bestanden in der Erzdiözese Salzburg vielfach recht große Pfarren und innerhalb deren kleinere Seelsorgeeinheiten wie Vikariate und Kuratien, die wohl eher als geographische Grundlage der zu bildenden Ortsgemeinden herangezogen wurden; diesbezüglich fehlen mir aber Kenntnisse und Quellen.
--Karl Irresberger (Diskussion) 00:43, 18. Jul. 2023 (CET)
Eine Frage meinerseits: Warum trägt etwa die Katastralgemeinde Leopoldskron den gleichen Namen nochmals als Klammerbegriff?--Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 08:13, 16. Jul. 2023 (CET)
Das scheint wohl damals noch eine gewissen Unwissenheit von mir gewesen zu sein und / oder zur Unterscheidung bestehender Artikel. Ich habe es korrigiert meint dankend Peter (--Peter (Diskussion) 20:50, 16. Jul. 2023 (CET))