Landeshauptmannschaft Salzburg

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Die Landeshauptmannschaft in Salzburg war nach der "ständestaatlichen" Verfassung 1934 die Entsprechung des Amtes der Salzburger Landesregierung, wie es vorher seit dem Jahr 1925 bestanden hatte.

Geschichte

Eine Landeshauptmannschaft existierte in den österreichischen (Bundes-)Ländern von 1934 bis 1939, daher auch in Salzburg bis zum Zeitpunkt der Überleitung des Land Salzburg in den Reichsgau Salzburg und damit auch der Überleitung der Landeshauptmannschaft Salzburg in eine Reichsstatthalterei. Der Funktion des Landesamtsdirektors entsprach in dieser Zeit die des Regierungsdirektors.

Nach dem Wiedererstehen der Republik Österreich im Jahr 1945 wurden die Reichsstatthaltereien provisorisch durch Landeshauptmannschaften ersetzt, bis diese wiederum in Ämter der Landesregierungen übergeleitet wurden. Dieser Überleitung erfolgte auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem neuerlichen Wirksamwerden der von der ständestaatlichen Verfassung abgelösten Bundesverfassung. Über den Zeitpunkt dieses Wirksamwerdens bestand keine völlige Klarheit, nicht sofort setzte sich die Auffassung durch, dass dieser Zeitpunkt der 19. Dezember 1945 (Zusammentreten des neu gewählten Nationalrates) sei; auch eine Anpassung des Behörden-Überleitungsgesetzes erfolgte nicht. In Salzburg trat das Amt der Landesregierung noch mindestens im November 1946 als "Landeshauptmannschaft" auf.

Quelle