Reichsgau Salzburg
Der Reichsgau Salzburg war die dem Land Salzburg entsprechende Gebietseinheit des nationalsozialistischen Dritten Reiches.
Vorgeschichte
Durch den sogenannten Anschluss wurde Österreich dem nationalsozialistischen Deutschen Reich eingegliedert. Der Bundesstaat Österreich wurde zu einem Land des Deutschen Reiches erklärt, dessen offizielle Bezeichnung fortan "Land Österreich" war.[1] Die Bundesregierung wurde zur "österreichischen Landesregierung"[2], die unter der "Führung" des "Reichsstatthalters in Österreich" stand[3]; der "Reichsstatthalter in Österreich" trat also an die Stelle des Bundeskanzlers (Reichsstatthalter war jedoch eine schon nach bestehendem Reichsrecht existierende Funktion[4], die Führung der Landesregierung eine zusätzliche). Gesetzgebungsautorität war "der Reichsstatthalter (Österreichische Landesregierung).[5] Der "Reichsstatthalter in Österreich" war seinerseits dem "Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" unterstellt.
Adolf Hitler war zunächst noch unschlüssig, wie das neue Gebiet endgültig in den territorialen Aufbau des Deutschen Reiches eingegliedert sein solle. So blieb der innere Aufbau des Landes Österreich vorerst insbesondere insofern unverändert, als es innerhalb dieses Landes immer noch die österreichischen Länder gab, zB das Land Salzburg, das weiterhin einen Landeshauptmann und eine Landeshauptmannschaft[6] (wenn auch nicht mehr einen Landtag) hatte.
Dies änderte sich mit dem Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz) vom 14. April 1939[7].[8] Dieses löste das Land Österreich auf und wandelte die Länder in Reichsgaue um, an deren Spitze Reichsstatthalter standen. Mit 1. Mai 1939 gingen die Befugnisse des Reichsstatthalters in Österreich (Österreichische Landesregierung) auf den Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich über. Die Reichsgaue waren bis zum 30. September 1939 einzurichten.
Organisation des Reichsgaus nach dem Ostmarkgesetz
Der Reichsgau war staatlicher Verwaltungsbezirk und Selbstverwaltungskörperschaft (§ 2).
An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§ 3).
Die Aufgaben und Befugnisse der obersten Organe der ehemals österreichischen Länder gingen auf den Reichsstatthalter, ausnahmsweise auf die in Betracht kommenden Obersten Reichsbehörden über (§ 4).
Dem Reichsstatthalter standen für den Bereich der Selbstverwaltung Gauräte als Berater zur Seite (§ 6 Abs. 4).
Der Reichsstatthalter wurde
- in der staatlichen Verwaltung vom Regierungspräsidenten, einem "unmittelbaren" Reichsbeamten,
- in der Selbstverwaltung vom Gauhauptmann, einem Beamten des Reichsgaues als Selbstverwaltungskörperschaft,
vertreten (§ 7).
Die bisherigen Bezirke wurden, dem reichsdeutschen Modell entsprechend, Stadt- und Landkreise. An der Spitze des Landkreises stand der Landrat, an der Spitze des Stadtkreises Salzburg stand der Bürgermeister mit der Amtsbezeichnung "Oberbürgermeister" (§ 9).
Übergang
Im September 1939 wurde die Regierungs- und Verwaltungsspitze des Landes mit Blick auf dessen bevorstehende Umbildung in einen Reichsgau neu organisiert:[9]
- Der bisherige Landesstatthalter (d. h. Landeshauptmann-Stellvertreter[10]) Dr. Albert Reitter übernahm das neue Amt eines Regierungspräsidenten, das als Verbindung zwischen dem Landeshauptmann (künftig: Reichsstatthalter) und den Abteilungen der Landeshauptmannschaft diente.
- Die weiteren Mitglieder der Landesregierung – Landesrat Paul Krennwallner und Landesrat Anton Resch – verloren ebenfalls ihrer Funktionen.
- Das Amt des Regierungsdirektors entfiel im Hinblick auf das neue Amt eines Regierungspräsidenten; Dr. Oskar Hausner führte von nun an die Abteilungen III und IV der Landeshauptmannschaft.
- Der bisherige Regierungsvizedirektor Herbert Del-Negro führte nunmehr das staatliche Büro des Reichsverteidigungskommissars und Landeshauptmannes sowie die Abteilung I der Landeshauptmannschaft.
- Bis zur Schaffung neuer Posten verblieben Finanzreferent Gebert, der stellvertretende Gauleiter Wintersteiger und Landesrat Karl Springenschmid auf ihren bisherigen Stellen.
Das Amt des an der Spitze des Reichsgaus stehenden Reichsstatthalters, hier: "Reichsstatthalters in Salzburg", wurde in der Folge vom jeweiligen Gauleiter (bis 1941 Friedrich Rainer, ab 1941 Gustav Adolf Scheel) bekleidet.
Siehe auch
- Wikipedia-Artikel Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus
- Salzburgwiki-Artikel Nationalsozialismus, NS-Zeit, Zweiter Weltkrieg
Quelle
Einzelnachweise
- ↑ Bundesverfassungsgesetz vom 13. März 1938 über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, BGBl. Nr. 75/1938, Art. 1.
- ↑ § 1 Abs. 1 des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die österreichische Landesregierung (Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, womit der Erlass […] bekannt gemacht wird), GBlÖ Nr. 4/1938.
- ↑ § 1 Abs. 2 des Erlasses GBlÖ Nr. 4/1938.
- ↑ "Reichsstatthalter" war eine reichsrechtliche Funktion gemäß dem Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 und dem Reichsstatthaltergesetz vom 30. Jänner 1935; Reichsstatthalter waren Beauftragte der Reichszentrale in der Region und mit Überwachungs-, Eingriffs- und Leitungsfunktionen betraut und waren auf höchster Führungsebene verantwortlich für die länderseitige Gleichschaltung durch Auflösung der Landtage und Verkündung der Gesetze. Teilweise, aber nicht immer waren sie zugleich Chef der jeweiligen Landesregierung. Vgl. den Wikipedia-Artikel Reichsstatthalter.
- ↑ Verordnung über das Gesetzgebungsrecht im Lande Österreich vom 30. April 1938, RGBl. I S. 455 (GBlÖ Nr. 111/1938).
- ↑ Die Umbenennung des Amtes der Landesregierung in "Landeshauptmannschaft" war durch die Ständestaatsverfassung erfolgt.
- ↑ dRGBl. I 1939, S. 777.
- ↑ Vgl. den Wikipedia-Artikel Ostmarkgesetz.
- ↑ Vgl. Siegfried Göllner, Die Stadt Salzburg im Jahr 1939. Zeitungsdokumentation, S. 429 (25.9.1939).
- ↑ Die Umbenennung des Landeshauptmann-Stellvertreters in "Landesstatthalter" war durch die Ständestaatsverfassung erfolgt.