Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung in Salzburg

Die Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung in Salzburg (SVK) berät über alle Belange von Architektur, Baugewerbe, Stadt- und Ortsbildpflege und Kunstgeschichte in der Salzburger Altstadt.
Die Kommission
Kernaufgabe der Sachverständigenkommission ist im Sinne eines umfassenden Schutzes des baukulturellen Erbes und der historischen Stadtlandschaft die gutachterliche Beurteilung bei Bau- und Raumordnungsverfahren in den Schutzzonen der Salzburger Altstadt.
Bei der Gründung 1976 war u. a. Architekt Baurat h. c. Dipl.-Ing. Fritz Medicus zum Mitglied ernannt.
Arbeitsumfang und Aufgabenstellung
Das Gebiet der Schutzzonen I und II umfasst ca. 330 ha, das sind etwa 5% des Stadtgebietes, und weist einen Baubestand von ca. 1400 Objekten auf. Davon sind ca. 1000 als "charakteristische Bauten" eingestuft. Der Arbeitsumfang ergibt sich aus den durch die Behörden vorgelegten Begutachtungsfällen sowie der von Planern und Bauherren in Anspruch genommenen Beratungstätigkeit. Über die Jahre hinweg gesehen sind hinsichtlich des Umfanges nur geringe Schwankungen feststellbar; im Schnitt werden jedes Jahr über 400 Begutachtungsfälle zu Bau‑, Raumordnungs‑ und Feststellungsverfahren etc. abgewickelt. Die dazu erforderliche Beratungstätigkeit - einschließlich jener zu Anfragen - äußert sich in jährlich 25-30 Sitzungen mit ca. 700 bis 1 000 Tagesordnungspunkten.
Die Beurteilung erstreckt sich über das ganze Spektrum der für die historisch wertvolle Bausubstanz sowie für das Stadtbild und Stadtgefüge relevanten Fragen. Lediglich Bagatellfälle wie Steckschilder, Werbemaßnahmen, Markisen etc., die den Rahmen der Begutachtungstätigkeit sprengen würden, sind davon ausgenommen. Neben der Begutachtungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der wöchentlichen Sitzung finden zusätzliche Beratungen für Bauwerber und Planer statt, die von einzelnen Mitgliedern der Sachverständigenkommission, sowie den Fachleuten der Geschäftsstelle betreut werden.
Mitglieder
Die Sachverständigenkommission besteht aus zwei vom Gemeinderat der Stadt Salzburg und zwei von der Landesregierung bestellten Fachleuten und der von der Präsidentin des Bundesdenkmalamtes bestellten Vertreterin dieser Behörde. Für die Mitglieder der Sachverständigenkommission werden von der zuständigen Stelle je gleichviele Ersatzmitglieder bestellt, die die Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten (vgl.: § 11 Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980). Eine Funktionsperiode dauert fünf Jahre.
Die gemäß § 11 Abs. 6 des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes vorgesehene Angelobung der von der Präsidentin des Bundesdenkmalamtes und der Landesregierung Salzburg für die Sachverständigenkommission neu bestellten Mitglieder durch Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer ist am Dienstag, dem 2. Februar 2021 erfolgt. Die konstituierende Sitzung der Kommission mit der Wahl der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter fand anschließend unter Leitung des Landesbaudirektors Dipl.-Ing. Dr. Daniel Burtscher statt.
Geschäftsordnung
Die gemäß § 11 Abs 1 des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes 1980 in der geltenden Fassung beim Amt der Salzburger Landesregierung eingerichtete Sachverständigenkommission hat auf der Grundlage des § 11 Abs 9 zweiter Satz des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes 1980 am 11.6.2018 die Geschäftsordnung beschlossen, die die Salzburger Landesregierung mit Beschluss vom 21.8.2018, Zahl 20011-RU/2018/167-2018, vom Standpunkt der Gesetzmäßigkeit genehmigt hat. Weltkulturerbe
1997 wurde die Altstadt von Salzburg als erste österreichische Stadt in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO aufgenommen. Dabei wurde besonders hervorgehoben, dass mit Denkmalschutzgesetz und Altstadterhaltungsgesetz die Altstadt von Salzburg einen maximalen rechtlichen Schutz genießt und mit diesen Regelwerken und der Sachverständigenkommission eine sachgerechte Kontrolle zur Erhaltung der Altstadt von Salzburg gewährleistet ist. Diese Ernennung ist auch als Auszeichnung für die mittlerweile über 50-jährige kontinuierliche und erfolgreiche Tätigkeit zur Erhaltung dieses kulturellen Erbes zu sehen.