Kinderarbeit

Aus SALZBURGWIKI
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Kinderarbeit war auch im Land Salzburg bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts üblich und legal.

Geschichte

Davon zeugt u. a. das Gesetz des Salzburger Landtags vom 28. Dezember 1928. Darin beschließt der Landtag die Verlängerung der Gültigkeit des am 19. Dezember 1918 beschlossenen Gesetzes der Zulässigkeit von Kinderarbeit. Landeshauptmann war damals Dr. Franz Rehrl.

Im Land Salzburg

Von üblicher Kinderarbeit in der Bürmooser Glasindustrie schilderte im Jahr 2012 der letzte noch lebende Zeitzeuge Alexander Schwarz (95) den Salzburger Nachrichten seine Erinnerungen.

Quelle