Salzburger Nächtigungsabgabengesetz

Das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, genauer: "Gesetz vom 11. Dezember 2019 über die Erhebung von Nächtigungsabgaben und einer Forschungsinstitutsabgabe im Land Salzburg (Salzburger Nächtigungsabgabengesetz – SNAG)", ist die Grundlage für die Einhebung bestimmter Fremdenverkehrsabgaben durch das Land Salzburg.

Allgemeines

Das Gesetz regelt

  • eine "allgemeine Nächtigungsabgabe", die im Wesentlichen der vorher erhobenen Ortstaxe (vorher im "Salzburger Ortstaxengesetz 2012" geregelt) entspricht;
  • einen Mobilitätsbeitrag, der einen Fixbetrag zusätzlich zur "allgemeinen Nächtigungsabgabe" darstellt und für die Ausweitung des touristischen Mobilitätsangebotes (insbesondere durch Bereitstellung eines kostenfreien Zugangs zum öffentlichen Verkehr) zweckgewidmet ist;
  • eine Forschungsinstitutsabgabe, die in den Kurbezirken der Kurorte Bad Gastein und Bad Hofgastein zur Erhaltung des Forschungsinstitutes in Bad Gastein erhoben wird.

Das Gesetz trat in seiner ursprünglichen Fassung mit 1. September 2020 in Kraft.

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