Landesbäuerin
Landesbäuerin ist auf Landesebene die Spitzenfunktion der Bäuerinnenorganisation der Salzburger Landwirtschaftskammer und der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Landwirtschaftskammer Österreich.
Wahl
Die Landesbäuerin wird von der Landesversammlung der Bäuerinnen (das sind nicht alle Bäuerinnen, sondern die Ortsbäuerinnen, die Bezirksbäuerinnen und jene Bäuerinnen des Landes, die als Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer oder als Mitglied der Bezirksbauernkammer gewählt sind) auf fünf Jahre gewählt.[1]
Funktion
Die Landesbäuerin vertritt die Bäuerinnenorganisation nach außen und gegenüber der Landwirtschaftskammer. Sie ist (wenn sie nicht ohnedies Mitglied des Vorstandes ist) berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes der Landwirtschaftskammer mit beratender Stimme teilzunehmen.[1]
Geschichte
Die Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen wurde im Jahr 1972 als "Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs" gegründet[2] (später wurde der Vereinsname der "Präsidentenkonferenz" in "Landwirtschaftskammer Österreich" geändert, was auch die Namensänderung der Arbeitsgemeinschaft zur Folge hatte). Mit dem Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000 wurde eine Rechtsgrundlage im Kammerrecht geschaffen.[1]
Salzburger Landesbäuerinnen
- 1973–1985: Helga Wieser (* 1940)
- 1986–2004: Aloisia Fischer (* 1954)
- 2004–2019: Elisabeth Hölzl (* 1957)
- seit 2019: Claudia Entleitner (* 1970)
Quellen
- Artikel "Bäuerinnenorganisation Salzburg"
- Landwirtschaftskammer Österreich > ARGE Bäuerinnen
- Artikel "Helga Wieser", "Aloisia Fischer", "Elisabeth Hölzl" und "Claudia Entleitner"
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 § 24 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 2000, LGBl. Nr. 1/2000, in der geltenden Fassung (abgerufen am 29. Juni 2024).
- ↑ Oedl-Wieser, Theresia:Frauen und Politik am Land. Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Forschungsbericht Nr. 56, Wien 2006 (PDF 1,4 MB). S. 43.