Pfarre Niederndorf

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Erzdiözese Salzburg
Der hier beschriebene Bezirk oder Ort hat zwar politisch-geografisch-geschichtlich keinen Salzburgbezug. Da sich aber hier noch heute Verbindungen zur Erzdiözese Salzburg ergeben, sei es, weil noch eine Salzburger Pfarre besteht oder ein kirchlicher Bau einen Salzburgbezug hat, erfüllt der Artikel eine Richtlinie, um hier im Salzburgwiki zu stehen.


Die römisch-katholische Pfarre Niederndorf gehört zum Tiroler Teil der Erzdiözese Salzburg und zum Dekanat Kufstein.

Allgemeines

Das Pfarrgebiet umfasst die Gebiete der drei politischen Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg und Rettenschöss mit gut 4 000 Einwohnern, die größtenteils katholisch sind. Es liegt im Bezirk Kufstein ungefähr zehn Kilometer nördlich der Stadt Kufstein am Fluss Inn, in dem hier auch die Staatsgrenze zu Deutschland (Bayern) verläuft.

Die Pfarre Niederndorf bildet mit den Pfarren Ebbs, Erl und Walchsee einen Pfarrverband.

Pfarrpatron ist der Hl. Georg.

Pfarrer

Hauptartikel Pfarrer von Niederndorf

Geschichte – das Präsentationsrecht

Die Pfarre Niederndorf, umfassend die drei politischen Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg und Rettenschöß, wurde im Jahr 1786 im Zuge der Pfarrregulierung Kaiser Josephs II. gegründet. Dabei übernahmen die drei Gemeinden die Verpflichtung, dem jeweiligen Seelsorger der Pfarre Niederndorf ein ordnungsgemäßes Pfarrhaus zur Verfügung zu stellen und dieses zu erhalten, erhielten aber auch das Präsentationsrecht, also das Recht, bei einer Neubesetzung der Pfarre dem Bischof einen Kandidaten zu "präsentieren".

Nach den Dekreten des Vatikanischen Konzils von 1966 und Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes von 1967 und 1971 in Bezug auf das Kirchenbeitragsgesetz von 1939 waren jedoch alle Patronatsrechte als aufgehoben anzusehen. Somit wären die politischen Gemeinden ihrer Verpflichtung zur Erhaltung des Pfarrhofes ledig gewesen, hätten aber auch nicht mehr das Recht gehabt, den Pfarrer zu präsentieren. Nach längeren Verhandlungen wurde im Wesentlichen folgende Abmachung in Form einer "Feierlichen Vereinbarung" getroffen:

  • Der Pfarrgemeinde Niederndorf wird bei einer Pfarrerneubestellung das Wahlrecht zugestanden. Sollte nur ein Kandidat nominiert werden, kann dieser beeinsprucht werden. Der Kandidat wird in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller drei Gemeinden in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Für den Fall, dass zusammen mit der Pfarre Niederndorf weitere Pfarren betreut werden, wird der betreuende Seelsorger jeweils verpflichtet, seine Wohnung in Niederndorf zu nehmen.
  • Die drei politischen Gemeinden erklären sich bereit, zum Bestand des Pfarrhofes – Neubau, Sanierung, Erhaltung – mit zusammen 25 % der Kosten beizutragen. Die übrigen 75 % der Kosten trägt die Diözese bzw. die Pfarrpfründe. * Die Entscheidungen über Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit werden gemeinsam getroffen. Für die laufenden Betriebskosten sind von den Gemeinden keine Beiträge zu leisten.

Damit ist Niederndorf die einzige Pfarre der Erzdiözese Salzburg und überhaupt Österreichs mit "Präsentationsrecht".

Literatur

  • Kandler-Mayr, Elisabeth: Das Präsentationsrecht der Gemeinde Niederndorf. Ein Überblick über die Ermittlung des Pfarrers zwischen 1786 und 1958, in: Vermögensverwaltung in der Kirche, Administrator bonorum oeconomus tamquam paterfamilias, Hrsg. H. Paarhammer, gewidmet Sebastian Ritter, Salzburg, 1988, S. 91-103.
  • Dorrer, F.: Zur sog. Pfarregulierung Josephs II. in Deutschtirol (Diss. Innsbruck 1950)

Kontakt

Pfarre Niederndorf
Kirchgasse 3
6342 Niederndorf
Telefon: (0 53 73) 6 12 65
E-Mail: pfarre.niederndorf@pfarre.kirchen.net

Quellen

Weblink