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Geschichte von St. Michael im Lungau

St. Michael im Lungau wurde am 9. Juli 1416 von Erzbischof Eberhard III. von Neuhaus zum Markt erhoben.

Von 1775 bis 1962 war St. Michael Sitz eines eigenen Pfleg- bzw. Bezirksgerichts.

Als Mitte des 19. Jahrhunderts die politischen Gemeinden gebildet wurden, gab es neben St. Michael-Markt eine Gemeinde St. Michael-Land (die die Katastralgemeinden Höf, Oberweißburg, St. Martin und Unterweißburg umfasste). Diese beiden Gemeinden wurden mit Wirkung vom 1. Jänner 1937 zur Gemeinde St. Michael (im Lungau) vereinigt.

Zum 17. Mai 1951 wurde der Gemeindename mit der "24. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 6. April 1951 über die Änderung der Namen mehrerer Markt- und Ortsgemeinden im Bundeslande Salzburg"[1] zu St. Michael im Lungau erweitert. Der Beisatz "im Lungau" steht an sich bereits im Gesetz über die Gemeindevereinigung, geriet aber dann anscheinend außer Gebrauch, sodass der im Jahr 1951 [nochmals] festgesetzt wurde.

  1. LGBl. vom 16. Mai 1951, 24. Kundmachung der Salzburger Landesregierung.