Salzburger Landesordnung

Die Salzburger Landesordnung findet sich erstmals urkundlich erwähnt im Jahr 1342.

Geschichte

Nach dem bayrischen nächtlichen Überfall durch Verrat am 22. August 1324 auf Tittmoning musste der Salzburger Erzbischof die Stadt im Februar 1327 mit der ungeheuren Summe von 6.500 Pfund Salzburger Pfennigen freikaufen. Derartige Geldsummen waren aber auch für den Erzbischof trotz Salzhandel nicht aufzubringen. Er musste also Verkäufe vornehmen und Sondersteuern einführen. In Folge konnte 1324 Erzbischof Friedrich III. mit Bewilligung der Ministerialen, Ritter und Knechte eine Schatzsteuer auf erzbischöflichem Gebiet einheben lassen. Allerdings wurde diese Schatzsteuer erst drei Jahre später, am 5. Februar 1327 beurkundet. Im Frühjahr 1327 hatte der Erzbischof vom Papst um die Genehmigung zur Einhebung eine Subsidiums (Einkommenssteuer) in der Salzburger Kirchenprovinz angefragt. Dieses Datum wird allgemein als die Geburtsstunde des Landes Salzburg gesehen.

Am 29. September 1328 erließ Erzbischof Friedrich III. dann die Landesordnung. Darin wurde eine allgemeine Landessteuer dann festgeschrieben, die mit Unterbrechungen erst wieder 1446 ausgeschrieben wurde. Mit dieser Landessteuer war die Notlage der Erzbischöfe dann wieder überwunden.

Ein eigenes Stadtrecht für alle Salzburger Städte und ein Salzburger Dienstrecht waren die Vorstufen der eigenen Landesordnung.

Quelle