Finanzamt Salzburg

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Die Finanzämter sind zusammen mit den Zollämtern die Abgabenbehörden erster Instanz und Finanzstrafbehörden erster Instanz des Bundes.

Geschichte

Das Finanzamt Salzburg war zunächst eine Abgabenbehörde für die Stadt und das Land Salzburg. Es war im Rentmeisterstöckl im Haus Kaigasse 16 untergebracht. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert war es bereits auf mehrere Gebäude aufgeteilt. Die Finanzlandesdirektor für Salzburg war im Haus Kapitelgasse 5 untergebracht, das Finanzamt Stadt Salzburg im Haus Kapitelgasse 12, das Finanzamt Salzburg, Abteilung Land im Haus Alpenstraße und das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuer hatte seine Amtsräume im Amtsgebäude Mozartplatz 8-10. Die Finanzlandesdirektion für Salzburg bestand als Behörde seit der Zeit der Monarchie (mit einer Umbenennung von 1938 bis 1945) bis zum 30. April 2004.

Finanzverwaltung

Der Gebäudekomplex der Finanzämter an der Aigner Straße beherbergt Dienststellen der Finanzverwaltung, so dass sich auch der Name "Finanzlandesdirektion" erhalten hat. Eigentümer und Verwalter ist die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

Am Standort Aigner Straße 10 befinden sich (2009) folgende Dienststellen der Finanzverwaltung:

  • das Finanzamt Salzburg Stadt (FA 91)
  • das Finanzamt Salzburg Land (FA 93),
  • die Steuer- und Zollkoordination der Region Mitte,
  • Teile des bundesweiten Fachbereiches,
  • die Großbetriebsprüfung Salzburg,
  • Teile der internen Revision des Bundesministeriums für Finanzen,
  • eine Außenstelle der Steuerfahndung,
  • eine Außenstelle der Bundesfinanzakademie,
  • die Außenstelle Salzburg des Unabhängigen Finanzsenates,
  • die Außenstelle Salzburg der Buchhaltungsagentur des Bundes sowie
  • die Montanbehörde Salzburg.

Der Anteil der beiden Finanzämter an der gesamten Bürofläche der Finanzdienststellen an diesem Standort beträgt 65 %.

Finanzamt-Arten

Es gibt drei Typen von Finanzämtern:

  • Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis,
  • Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis und
  • Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis.

Im Land Salzburg kommen nur die beiden ersten Typen vor; es gibt folgende Finanzämter:

  • Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis:
Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)
  • Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis:
    • Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91)
    • Finanzamt Salzburg-Land (FA93)

Örtliche Zuständigkeit

In örtlicher Hinsicht ist in seinem allgemeinen Aufgabenkreis

zuständig.

Aufgaben

Der "erweiterte Aufgabenkreis" der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land besteht darin, dass sie – neben ihrem allgemeinen Aufgabenkreis – in gewissen Angelegenheiten für das ganze Bundesland Salzburg zuständig sind. Und zwar ist

  • das Finanzamt Salzburg-Stadt gewissermaßen "Finanzamt für Körperschaften" – für unter das Körperschaftsteuergesetz 1988 fallende Steuersubjekte, mit Ausnahme mancher GesmbH;
  • das Finanzamt Salzburg-Land für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig.

Sonstiges

Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der Unabhängige Finanzsenat angerufen werden.

Quellen