Johann Dominikus Peregrini
Wirklicher Hofrat Dr. Johann Dominik(us) Peregrini (* 1687 in Moena, Trentino; † 22. Juni 1764 in Salzburg) war ein Salzburger Jurist und Professor der Römischen Rechts an der Benediktineruniversität Salzburg.
Leben
Johann Dominicus Peregrini studierte an der Benediktineruniversität Salzburg und beschäftigte sich nach Vollendung seiner Studien mehrere Jahre hindurch mit philosophischen und juristischen Repetitionen. Am 22. Juni 1725 wurde ihm die juristische Doktorwürde erteilt.
In der Folge wurde er kaiserlicher Notar und Salzburgischer Konsistorial- und Hofratsadvokat. "Da aber sein sanfter Geist mehr für die Theorie als für die Praxis gestimmt war, so fand er an dieser lärmenden Lebensart wenig Behagen, auch gieng ihm die Advokatur nicht am besten von statten, und er hatte manchmal sogar den Verdruß, seine Partei in die Streitkosten verfällt zu sehen. Dies geschah nicht, als ob er wissentlich ungerechte Händel übernommen hätte, denn er war sehr gewissenhaft, sondern weil er sich in seinen Rechtsmeinungen gerne über den Gerichtsbrauch hinwegsetzte, und daher manche Sätze geltend zu machen suchte, die zwar zwar in der Theorie ihren guten Grund haben, von den Gerichtshöfen aber bisher anders verstanden worden sind. Allein er erfuhr es zum Schaden seiner Parteyen, wie schwer es sey, eingewurzelte Vorurheile aus der Werkstätte der Themis zu verdrängen."[1]
Zu seinem Glück musste er sich mit der Beschäftigung, zu der er so wenig Neigung hatte, nicht länger als fünf Jahre herumschleppen; denn als 1730 Professor Franz starb, wurde er am 21. August desselben Jahres an der Universität einhellig zum ordentlichen Lehrer der Institutionen gewählt, und am 5. November 1730 zusätzlich zum wirklichen Hofrat ernannt.
In demselben Jahr verrichtete er als Notar eine bemerkenswerte Amtshandlung. In diesem Jahr hatte das Hochstift Passau eine beschränkte Exemtion von der kirchlichen Oberhoheit des Erzbistums Salzburg erwirkt. Dagegen protestierte nun das Fürsterzbistum Salzburg: Man schickte also den Doktor Peregrini nach Passau und ließ durch ihn eine offene Verwahrungsurkunde anschlagen.
Im Jahre 1739 übernahm Peregrini an der Universität das Lehramt der Pandekten und versah dasselbe bis an seinen Tod mit ungemeinem Eifer und mit solchem Anklang, daß er aus den entferntesten Gegenden Zuhörer erhielt.
Peregrini unterrichtete an der juridischen Fakultät der Universität Salzburg durch 34 Jahre.
In den Studienjahren 1731/32, 1735/36, 1738/39, 1742/43, 1746/47, 1750/51, 1753/54, 1757/58 und 1761/62 fungierte er als Dekan der juridischen Fakultät.[2]
Er starb mit 77 Jahren an Entkräftung.
Peregrinis Eifer für die Verteidigung der Rechte der Geistlichkeit machte einen Hauptzug seines Charakters aus; er war für die kirchliche Immunität so eingenommen, dass er sie bei jeder Gelegenheit mit Wärme verteidigte und in seinen alten Tagen sogar öfters zu weinen anfing, wenn er von Verletzungen derselben erzählen hörte oder ihm ein neues Buch zu Gesichte kam, worin dieselbe bestritten wurde.
Er hinterließ einige gelehrte (lateinische) Schriften, die in Oberdeutschland, besonders in Salzburg, als klassisch angesehen wurden.
Quelle
- Judas Thaddäus Zauner: Biographische Nachrichten von den Salzburger Rechtslehrern von der Stiftung der Universität bis auf gegenwärtige Zeiten, Salzburg, Mayrische Buchhandlung, 1789, S. 97 ff.
Einzelnachweise
- ↑ Zauner aaO
- ↑ Artikel Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg.