Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik
Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik waren bestimmte Sonderschulen, die sonderpädagogische Maßnahmen in anderen Schularten bereitzustellen hatten.
Aufgaben
Aufgabe der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik war es, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können.
Festlegung
Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik bestanden von 2014 bis 2018. Diese Einrichtung war durch Umbenennung der Sonderpädagogischen Zentren entstanden, die es von 1993 bis 2014 gab.
Der Landesschulrat hatte bestimmte Sonderschulen als Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik festzulegen, wozu das Einvernehmen mit dem Schulerhalter erforderlich war.
Zentren im Land Salzburg
Im Bundesland Salzburg bestanden:
- Anna-Bertha-Königsegg-Schule Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf - Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik
- Dr.-Ernst-Höfer-Schule - Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik Zell am See
- Schule für körperbehinderte Kinder Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik
- Josef-Rehrl-Schule Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik für Sinnesbeeinträchtigte
- Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik Abtenau
- Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik Bad Hofgastein
- Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik Hallein
- Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik Radstadt
- Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik Saalfelden
- Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik St. Johann im Pongau
- Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik Stuhlfelden
- Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik Tamsweg
Quellen
- § 27a des Schulorganisationsgesetzes im Rechtsinformationssystem des Bundes
- (einzelne Zentren:) SALZBURGWIKI