Großglockner Hochalpenstraße unter Denkmalschutz und auf dem Weg zum Welterbe

von links: Dr. Johannes Hörl ((Generaldirektor GROHAG), Univ.-Prof. Dr. Kurt Luger (UNESCO-Lehrstuhlinhaber, Salzburg), Dr. Wilfried Haslauer junior (Landeshauptmann Salzburg und Vorsitzender Aufsichtsrat GROHAG), Dr. Barbara Neubauer (Präsidentin Bundesdenkmalamt, Wien), Prof. DDr. Eberhard Stüber (Ehrenpräsident Österreichischer Naturschutzbund) und Mag. Bernd Paulowitz (Geschäftsführer Insitu World Heritage Consulting, Paris);
Wird die Großglockner Hochalpenstraße ein UNESCO-Welterbe? Fragende Blicke von Dr. Barbara Neubauer (Präsidentin Bundesdenkmalamt, Wien), , Dr. Wilfried Haslauer junior (Landeshauptmann Salzburg und Vorsitzender Aufsichtsrat GROHAG) und Dr. Johannes Hörl (Generaldirektor GROHAG).
Der Erbauer Hofrat Franz Friedrich Wallack über dem Visionsbild der GROHAG.

Seit 3. Juli 2015 steht die Großglockner Hochalpenstraße unter Denkmalschutz und ist auf dem Weg zum Welterbe.

Einleitung

Am 3. Juli 2015 gaben Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer junior als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG) und Dr. Barbara Neubauer, Präsidentin des Bundesdenkmalamts in Wien, in den Räumen der GROHAG in der Stadt Salzburg gemeinsam bekannt, dass nach fünf Jahren Vorbereitung und intensiver Verhandlungen die Großglockner Hochalpenstraße mit heutigem Tage unter Denkmalschutz nach dem Denkmalschutzgesetz steht.

Aufgrund der außerordentlichen Situation, Größe und Ausbreitung des Objektes "Glocknerstraße" im Hochgebirge (knapp 50 km Verkehrsinfrastrukturen und über 100 Brücken und Hochbauten im alpinen Bereich) wurden erstmals in der österreichischen Geschichte "gemeinsame Ziele für die weitere denkmalgerechte Erhaltung der Großglockner Hochalpenstraße" festgeschrieben. Dieser Denkmalpflegeplan ist integraler Bestandteil des Bescheides des BDA. Damit ist es möglich, dass die Großglockner Hochalpenstraße den Antrag zur Aufnahme in die Liste der UNESCO-Welterbe stellen kann.

Ansuchen für die Aufnahme in das UNESCO-Welterbe

Hauptartikel Großglockner Hochalpenstraße auf der offiziellen Liste für UNESCO-Welterbeverfahren

Die Großglockner Hochalpenstraße wäre die erste Straße in Europa, die UNESCO-Welterbe ist
Präsidentin Barbara Neubauer vom BDA war aufgrund der außerordentlichen Situation und Schutzwürdigkeit dieses international anerkannten Monuments eine gemeinsam und breit getragene Lösung besonders wichtig. Damit wurde auch die Voraussetzung geschaffen, sich für die Aufnahme in das UNESCO-Welterbe zu bewerben.

... Wie damals schon festgehalten, ist die Großglockner Hochalpenstraße aufgrund ihrer in die Landschaft und den hochalpinen Bereich des Großglockners ‚komponierten‘ Anlage und aufgrund ihrer diesbezüglichen Einmaligkeit zweifellos insgesamt als Weltkulturerbe zu werten.

In den 1980er-Jahren entstand unter Generaldirektor der GROHAG, Dr. Michael Pistauer die Idee, die Straße unter Schutz zu stellen. Am 19. Oktober 1987 fand eine Besichtigungsfahrt zusammen Professor mag.arch. Dr. techn. Friedrich Achleitner aus Wien statt. In einem Memorandum vom 12. November 1987 hielt Professor Achleitner fest:

Die kurze Besichtigung der Großglockner Hochalpenstraße und deren bauliche Anlagen, hat mir noch einmal eindrucksvoll bestätigt, dass es sich nicht nur um ein imposantes Pionierwerk des hochalpinen Straßenbaus handelt, sondern um ein technisches und architektonisches Gesamtwerk ganz besonderer Art. [...] nicht nur ... eines einmaligen Baudenkmals in der Synthese von Natur-, Technik und Kunst betreffen, sondern auch die Chance wahrgenommen werden sollte, im Sinne einer kulturellen 'Selbstdarstellung' Österreichs, eine neue Dimension und Qualität in den spezifischen Landschafts- und Alpintourismus einzuführen.

Sicherungs- und Orientierungsmaßnahmen. Besonders eindrucksvoll ist, dass Wallack schon Anfang der 1930er-Jahre die Bedeutung des Zusammenhangs von Farb- und Zeichensprache erkannt hat, also der visuellen Kommunikation im Zusammenhang mit einem Verkehrsbauwerk. Die Gestaltung der 'untergeordneten Elemente' (Straßenbegrenzungen, Hang- und Brückengeländer, Hinweis- und Orientierungstafeln ect.) nahm einen besonderen Rang ein. Die Entscheidung für eine grundlegende Farbkombination BLAU-WEISS enthält nicht nur die Komponente der guten (aber nicht aufdringlichen) Sichtbarkeit in der Grün-Rot-Gelb-Skala der Landschaft, sondern auch eine symbolische Dimension, indem BLAU-WEISS sozusagen das farbliche Kürzel für eine hochalpine Landschaft (Himmel und Schnee) darstellt. Jedenfalls ist in dieser Farbwahl Konkretes und Abstraktes, Wahrnehmungs-physiologisches und -psychologisches gleichermaßen enthalten.

Die Großglockner Hochalpenstraße ist in der Zusammenschau von Natur, Technik und Architektur eine kulturelle Großleistung ersten Ranges. Ihre Gesamtkonzeption und der Bauzustand aus der Zeit ihrer Errichtung sind als historische Leistung bereits überschau- und bewertbar, haben also Denkmalcharakter.

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Quellen