Konsistorium der Erzdiözese Salzburg
Das Erzbischöfliche Konsistorium ist eine Einrichtung der Erzdiözese Salzburg, die den Erzbischof in der Leitung der Erzdiözese durch Beratung, Berichterstattung, Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsfindung unterstützt.[1]
Allgemeines
Das Gremium tritt regelmäßig (alle 14 Tage[1]) zusammen.
Beschlüsse des Konsistoriums werden durch die Zustimmung des Erzbischofs rechtskräftig.[1]
Das derzeitige Konsistorium
Dem Konsistorium gehören derzeit (Stand: 1. März 2024) an (in alphabetischer Reihenfolge):[2]
- Mitglieder:
- Diakon Mag. Johannes Dines, Direktor der Caritas Salzburg
- Mag. Simon Ebner, Generalsekretär der Katholischen Aktion
- Mag. Lucia Greiner, Leiterin des Seelsorgeamtes der Erzdiözese
- Weihbischof Dr. Hansjörg Hofer
- Andreas Huber-Eder BA MSc, Leiter des Amtes für Personal der Erzdiözese
- MMMag. Dr. Roland Kerschbaum, Diözesankonservator
- Mag. DDr. Erwin Konjecic, Direktor des Amtes für Schule und Bildung der Erzdiözese
- Bischofsvikar Dr. Gottfried Laireiter
- Mag. Herwig Ortner, Vorstandsmitglied des Katholischen Bildungswerks Salzburg und Direktor des Tagungshauses Wörgl
- Generalvikar Mag. Roland Rasser
- Mag. Dr. Gerhard Viehhauser, Bischofsvikar für die Ständigen Diakone
- Dr. Markus Welte, Bildungsreferent der Erzdiözese
- Mitglieder ohne Stimmrecht:
- Mag. Dr. Cornelius Inama, Direktor der erzbischöflichen Finanzkammer
- Ordinariatskanzler lic.iur.can. Dr. Elisabeth Kandler-Mayr
- Teilnehmende:
- Thomas Hödl BA, Leiter des Amtes für Kommunikation der Erzdiözese
- Bischofsvikar Mag. Harald Mattel
- MMMag. Dr. Martin Seidler. Leiter der Liturgiekommission
- Dr. Andrea Thuma, Referentin im Erzbischöflichen Ordinariat
Zur Beratung wesentlicher die Erzdiözese Salzburg betreffender Themen treten regelmäßig zwei Ratsgremien in gemeinsamen Sitzung zusammen. Sie unterstützen den Erzbischof in der Leitung der Erzdiözese, besonders in Fragen der Vermögensverwaltung. In manchen Angelegenheiten werden sie nur angehört, in anderen wird ihre Zustimmung eingeholt. Im Konsistorium werden zudem wichtige generelle und/oder aktuelle Themen behandelt und beraten. Es handelt sich um folgende Ratsgremien:[3]
- Der Vermögensverwaltungsrat besteht aus Amtsleitern, die in Fragen des Rechts und Kirchenrechts sowie in wirtschaftlichen Fragen erfahren sind und für Agenden der Vermögensverwaltung ihr Wissen einbringen.[4]Bei bestimmten wesentlichen Themen ergänzt der Diözesankirchenrat als Spezialgremium diesen Rat.[3]
- Das Konsultorenkollegium dient ebenfalls zur Beratung des Erzbischofs und zur Beschlussfassung versammelt und besteht aus sechs bis zwölf Klerikern. Gemäß Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz[5] ist diese Funktion dem Domkapitel übertragen.[3]
Geschichte
Seit Anfang des 17. Jahrhunderts besteht in Salzburg das kollegiale Gremium des Konsistoriums mit einem Kanzler an der Spitze.[6]
Zuständigkeit: Rechtsangelegenheiten und Disziplin innerhalb der Geistlichkeit. Verbesserungen in der geistlichen Versorgung, Schulwesen, aber auch bei der Verwaltung der oftmals sehr vermögenden "Milden Orte" (Wallfahrtsorte) war das Gremium aktiv.[6]
Quellen, Anmerkungen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Erzdiözese Salzburg > Organisation > Konsistorium, Stand Jänner 2015 und Stand September 2019
- ↑ Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Ausgabe Nr. 5/2024 (Mal 2024) S. 56: 33. Personalnachrichten.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Erzdiözese Salzburg: Diözesanleitung (Stand: September 2019)
- ↑ Nach dem Partikularrecht der Erzdiözese Salzburg (Dekret des Erzbischöflichen Ordinariates vom 1. 3. 1984, VBl. 1984, S. 187, ist „das in c. 492 CIC vorgesehene CONSILIUM A REBUS OECONOMICIS (Vermögensverwaltungsrat)“ das Erzbischöfliche Konsistorium (Grundsätze diözesaner Rechnungslegung (GdR), Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Jg. 2008 Nr. 22 Absatz 2) der Erzdiözese Salzburg.
- ↑ Amtsblatt der ôsterreichischen Bischofskonferenz, Ausgabe 3 vom 15. April 1989, Nr. 33: Dekret über Domkapitel — Konsultorenkollegium (can. 502 § 3)
- ↑ 6,0 6,1 Als Quelle des ganzen Artikels und damit auch dieser Aussage ist seit der Urfassung (2013) dieses Artikels nur die in Fußnote 1 genannte Webseite der Erzdiözese angegeben, die aber zumindest in den Fassungen ab 2015 keine solche Angabe enthält.