Konsistorium der Erzdiözese Salzburg

Das Erzbischöfliche Konsistorium ist eine Einrichtung der Erzdiözese Salzburg, die den Erzbischof in der Leitung der Erzdiözese durch Beratung, Berichterstattung, Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsfindung unterstützt.[1]


Allgemeines

Das Gremium tritt regelmäßig (alle 14 Tage[1]) zusammen.

Beschlüsse des Konsistoriums werden durch die Zustimmung des Erzbischofs rechtskräftig.[1]

Das derzeitige Konsistorium

Dem Konsistorium gehören derzeit (Stand: 1. März 2024) an (in alphabetischer Reihenfolge):[2]

Zur Beratung wesentlicher die Erzdiözese Salzburg betreffender Themen treten regelmäßig zwei Ratsgremien in gemeinsamen Sitzung zusammen. Sie unterstützen den Erzbischof in der Leitung der Erzdiözese, besonders in Fragen der Vermögensverwaltung. In manchen Angelegenheiten werden sie nur angehört, in anderen wird ihre Zustimmung eingeholt. Im Konsistorium werden zudem wichtige generelle und/oder aktuelle Themen behandelt und beraten. Es handelt sich um folgende Ratsgremien:[3]

  • Der Vermögensverwaltungsrat besteht aus Amtsleitern, die in Fragen des Rechts und Kirchenrechts sowie in wirtschaftlichen Fragen erfahren sind und für Agenden der Vermögensverwaltung ihr Wissen einbringen.[4]Bei bestimmten wesentlichen Themen ergänzt der Diözesankirchenrat als Spezialgremium diesen Rat.[3]
  • Das Konsultorenkollegium dient ebenfalls zur Beratung des Erzbischofs und zur Beschlussfassung versammelt und besteht aus sechs bis zwölf Klerikern. Gemäß Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz[5] ist diese Funktion dem Domkapitel übertragen.[3]

Geschichte

Seit Anfang des 17. Jahrhunderts besteht in Salzburg das kollegiale Gremium des Konsistoriums mit einem Kanzler an der Spitze.[6]

Zuständigkeit: Rechtsangelegenheiten und Disziplin innerhalb der Geistlichkeit. Verbesserungen in der geistlichen Versorgung, Schulwesen, aber auch bei der Verwaltung der oftmals sehr vermögenden "Milden Orte" (Wallfahrtsorte) war das Gremium aktiv.[6]

Quellen, Anmerkungen

  1. 1,0 1,1 1,2 Erzdiözese Salzburg > Organisation > Konsistorium, Stand Jänner 2015 und Stand September 2019
  2. Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Ausgabe Nr. 5/2024 (Mal 2024) S. 56: 33. Personalnachrichten.
  3. 3,0 3,1 3,2 Erzdiözese Salzburg: Diözesanleitung (Stand: September 2019)
  4. Nach dem Partikularrecht der Erzdiözese Salzburg (Dekret des Erzbischöflichen Ordinariates vom 1. 3. 1984, VBl. 1984, S. 187, ist „das in c. 492 CIC vorgesehene CONSILIUM A REBUS OECONOMICIS (Vermögensverwaltungsrat)“ das Erzbischöfliche Konsistorium (Grundsätze diözesaner Rechnungslegung (GdR), Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Jg. 2008 Nr. 22 Absatz 2) der Erzdiözese Salzburg.
  5. Amtsblatt der ôsterreichischen Bischofskonferenz, Ausgabe 3 vom 15. April 1989, Nr. 33: Dekret über Domkapitel — Konsultorenkollegium (can. 502 § 3)
  6. 6,0 6,1 Als Quelle des ganzen Artikels und damit auch dieser Aussage ist seit der Urfassung (2013) dieses Artikels nur die in Fußnote 1 genannte Webseite der Erzdiözese angegeben, die aber zumindest in den Fassungen ab 2015 keine solche Angabe enthält.