Geschichte der Kirchenbücher
Die Geschichte der Kirchenbücher begann im Jahr 1563 beim Konzil von Trient[1].
Geschichte
Beim Konzil von Trient wurde 1563 eine verbindliche Führung von Trauungsregistern vorgeschrieben. Erste Anfänge solcher Aufzeichnungen gab es in Österreich 1523 in St. Stephan in Wien, 1568 in Grieskirchen in Oberösterreich, 1575 in der Salzburger Dompfarre und auch in Osttirol und Kärnten.
In der 1614 veröffentlichten Rituale Romanum wurden die verpflichtende Führung von Sterbe-, Firmungs- und Familienbüchern und genaue Vorschriften hinsichtlich der Form der Einträge festgehalten.
Anfang des 17. Jahrhunderts wurden die Matriken flächendend in ganz Österreich geführt.
Von 20. Februar 1784 bis 31. Dezember 1938 war ein kaiserliches Patent in Kraft, in dem Geistliche verpflichtet wurden, die staatliche Personalstandsführung zu verwalten.
Am 1. Mai 1819 erfolgt die Einführung von Altmatriken im Herzogtum Salzburg, ein Jahr nach der Eingliederung des Landes in die Habsburgermonarchie.
Mit dem Anschluss an das Deutsche Reich übernahmen die Standesämter die Personalstandsführung.
Im 20. Jahrhundert entwickelt sich ein eigener Forschungszweig der Familienforschung, der für die breite Bevölkerung interessant wird. Auf den online-Seiten des Archivs der Erzdiözese Salzburg wurden 2019 an die 740 000 Seitenaufrufe registriert.
Quelle
Fußnote
- ↑ mehr dazu siehe Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Geschichte der Kirchenbücher"