Speiseeissteuer
Die Speiseeissteuer war eine Steuer, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Bundesland Salzburg für Aufregung sorgte.
Geschichte
Die Stadtgemeinde Salzburg beschloss am 29. Mai 1951 die Abgabe einer Speiseeissteuer in der von zehn Prozent. 1952 musste diese auch für Eis im Stanitzel abgeführt werden. Nach Protesten der Konditoren und Wirte wurde diese Speiseeissteuer durch eine Pauschale von 35.900 Schilling jährlich ersetzt.
Bei der Speiseeissteuer handelte es sich um eine Gemeindeabgabe, die nach Gemeinden unterschiedlich bis gar nicht eingehoben wurde. Beispielsweise hatte sich St. Wolfgang bereits davon verabschiedet. Allerdings führte sie diese 1967 wieder ein, was die Salzburger Nachrichten damals als "eiskalte Finanzpolitik" kommentierten. Mit dem Geld sollte ein Teil der Kanalisationsarbeiten fixiert werden, argumentierten die Gemeindepolitiker.
Was folgte waren skurrile Diskussionen. So wurde 1992 noch in 31 Salzburger Gemeinden diese Steuer einhoben. Im Mühlbacher Gemeinderat entbrannte ein Streit darüber, wie denn die damals rasch an Popularität gewinnende Eispalatschinke zu besteuern sei. Auslöser dieser skurrilen Debatte war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Das Höchstgericht erkannte damals einen Unterschied zwischen Eis und "Früchtespezialitäten mit Eis", für die Gastronomen keine Abgabe leisten mussten. "Ob ein solches Omelett als Mehlspeise oder als Umhüllung für steuerpflichtiges Gefrorenes gilt, konnte nicht einwandfrei geklärt werden", schrieben die SN zur Causa Eispalatschinke. Mühlbach hatte diese Steuer seit 1978 eingehoben, was der Gemeinde 115.000 Schilling im Jahr 1991 an Steuereinnahmen brachte. Bischofshofen hatte auch eine Speiseeissteuer, hingegen den Gemeindepolitikern von St. Johann im Pongau sahen wegen des hohen Aufwands von dieser Steuer ab.
Die Proteste der Eismacher, Konditoren und Wirte gegen die Sondersteuer hielten aber noch lange an. Helga Rabl-Stadler, damals Präsidentin der Salzburger Handelskammer, forderte Ende der 1980er-Jahre die Abschaffung, jedoch ohne Erfolg. Erst um die Jahrtausendwende, im Jahr 2000, endete auch die Einhebung der Eissteuer.
Quelle
- Salzburger Nachrichten vom 11. Mai 2022, ein Beitrag von Iris Burtscher