Landesverein "Urlaub am Bauernhof im SalzburgerLand"

Der Landesverein "Urlaub am Bauernhof im SalzburgerLand" ist ein Verein, der die Aktivitäten von Salzburger Bauern und deren Zusammenschlüsse im Bereich der Beherbergung von Gästen sowie Aktivitäten im Rahmen des Mottos "Urlaub am Bauernhof" zu koordinieren und zu fördern bezweckt.

Allgemeines

Der Landesverein hat seinen Sitz in der Stadt Salzburg. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Bundesland Salzburg. Er ist ein Zweigverein des Dachverbandes "Bundesverband für Urlaub am Bauernhof in Österreich".

Mitgliedschaft

Arten der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereines gliedern sich wie folgt:

  • ordentliche Mitglieder: das können alle physischen Personen sein, die eine Gäste-Beherbergung im Rahmen des Mottos "Urlaub am Bauernhof" tätigen;
  • außerordentliche Mitglieder: das sind die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg sowie allenfalls physische oder juristische Personen, deren Mitgliedschaft im Interesse des Vereinszweckes gelegen ist;
  • Ehrenmitglieder: solche können nur natürliche Personen sein, die sich um den bäuerlichen Tourismus besonders verdient gemacht haben.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Ein ordentliches Mitglied des Vereines ist insbesondere verpflichtet, seinen Betrieb in die Qualitätskategorien nach den österreichweit gültigen Richtlinien einstufen zu lassen. Die Führung der Qualitätsklassen ("Urlaub am Bauernhof" sowie die "Blumen", das "Bauernhofpensionszeichen" und die "Spezialpiktogramme") ist an eine durchzuführende positive Qualitätskontrolle gebunden. Es hat andererseits das Recht, den Betrieb mit dem vom Ausschuss des Bundesverbandes bestimmten Qualitätszeichen zu kennzeichnen und zu bewerben. Diese Rechte können bei Mängeln durch einen Beschluss des Landesvorstandes aberkannt werden.

Scheidet ein Mitglied aus dem Landesverein aus, so verliert es das Recht, die Qualitätszeichen zu führen, und ist verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindlichen Gegenstände (Haustafel, Druckunterlagen, ...), auf welchen die Marke wiedergegeben ist, an den Bundesverband – dem die Markenrechte gehören – auszufolgen.

Organe des Vereins

Die Organe des Vereines sind

  • die Generalversammlung,
  • der Obmann,
  • der Vorstand,
  • die Rechnungsprüfer,
  • der Geschäftsführer,
  • der Beirat und
  • das Schiedsgericht.

Vorstand

Der Vorstand wird auf die Dauer von fünf Jahren von der Generalversammlung gewählt. Er besteht aus

Hinzu kommt in dem Fall, dass der Landesobmann zugleich Bundesobmann des Vereines "Bundesverband Urlaub am Bauernhof in Österreich" ist, ein Vertreter jenes Bezirkes, dem der Landesobmann angehört.

Der Landesobmann, dessen erster und zweiter Stellvertreter und die beiden Vertreter aus dem Beirat müssen jeweils hinsichtlich ihres Betriebsstandortes aus einem anderen politischen Bezirk kommen, sodass jedenfalls Flachgau, Tennengau, Pongau, Pinzgau und Lungau im Vorstand vertreten sind.

Beirat

Der Beirat besteht aus 1. dem Obmann des Landesvereines und dessen erstem und zweitem Stellvertreter, 2. den Obleuten der örtlichen Gästeringe bzw. einem entsandten Vertreter, wobei es sich um Vereinsmitglieder handeln muss, 4. wenn kein Gästering im Bezirk vorhanden ist: zwei von der Generalversammlung gewählte Vertretern des Bezirks, 3. einem von der Landwirtschaftskammer Salzburg nominierten Kammerrat, 5. einem Vertreter der Landwirtschaftskammer Salzburg und 6. dem Geschäftsführer. Hinzu kommt in dem Fall, dass der Landesobmann zugleich Bundesobmann des Vereines "Bundesverband Urlaub am Bauernhof in Österreich" ist, ein Vertreter jenes Bezirkes, dem der Landesobmann angehört.

Dem Beirat obliegen

  • die Entsendung zweier Beiratsmitglieder in den Vorstand;
  • die Beratung des Vorstandes wie z.B. Entwurf von Projekten und Mithilfe bei deren Umsetzung;
  • die Information des Vorstandes über vereinsinterne Angelegenheiten;
  • die Unterstützung des Informationsflusses zwischen einzelnen Mitgliedern einerseits und dem Vorstand und der Geschäftsstelle andererseits;
  • der Erfahrungsaustausch;
  • die Funktion als Kommunikationsebene im ganzen Land, um die wichtigen Ereignisse, Tätigkeiten udgl. der bäuerlichen Gästeringe zu erörtern und auch um die örtliche Kompetenz in Sachen bäuerlicher Vermietung zu stärken.

Obmann

Der Obmann

  • führt den Vorsitz in der Generalversammlung und in den Vorstandssitzungen;
  • ist bei Gefahr in Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbständige Anordnungen zu treffen, die jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan bedürfen;
  • vertritt den Verein nach außen und ist zeichnungsberechtigt, und zwar
  • gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied,
  • in Geldangelegenheiten zusätzlich durch den Kassier,
  • für nicht den Verein verpflichtenden Schriftverkehr gemeinsam mit dem Geschäftsführer.

Obleute waren bisher

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer wird von der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg bestellt.

Dem Geschäftsführer obliegen entsprechend den Weisungen des Obmanns bzw. des Vorstandes

  • die Erledigung der laufenden Angelegenheiten;
  • die Rechnungs- und Kassenführung und Aufstellung des Rechnungsabschlusses;
  • die Verwaltung eines allfälligen Vereinsvermögens;
  • die Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes im Rahmen der Vereinsstatuten;
  • die Erstattung von Berichten bei Generalversammlungen und Vorstandssitzungen;
  • Aufklärungs- und Beratungstätigkeit.

Quellen