Flussregenpfeifer

Der Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) ist ein im Bundesland Salzburg vom Aussterben bedrohter Brutvogel, der zu den Watvögeln (Charadriiformes) in der Ordnung der Watvögel, Möwenvögel, Alkenvögel zählt.
Allgemeines über Watvögel
Watvögel sind fast alle langbeinig, leben in der Regel entweder an Küsten, an Ufern oder in Feuchtgebieten des Binnenlandes. Sie ernähren sich von Würmern, Mollusken, Insekten und deren Larven, von Krebstieren, von Kleinfischen oder auch von Pflanzen.
Sie nisten in der Regel in einfachen Bodenmulden, die Küken sind Nestflüchter und suchen von Anfang an selbständig nach Nahrung, wobei sie von einem Elternteil beaufsichtigt werden.
Charakteristisches vom Flussregenpfeifer
Der Flussregenpfeifer ist etwas kleiner als der Sandregenpfeifer und fällt dem vogelkundlichen Laien besonders durch seinen auffälligen gelben Lidring ins Auge. Er benötigt als Brutstandplatz vegetationsarme Schlamm-, Sand- und besonders Kiesflächen an Gewässern im Binnenland.
Er war einst ein wohl weit verbreiteter Brutvogel auf Kies- und Schotterbänken heimischer Flüsse. Die kanalartige Regulierung hat ihn von Salzach und Saalach fast völlig vertrieben. Lediglich auf den ursprünglich belassenen Kiesflächen am Unterlauf der Taugl (Tauglgries), auf wenigen Kiesflächen an der Saalach, bzw. an der Salzach zwischen Pass Lueg und Hallein und an der Königsseeache findet der Flussregenpfeifer noch für ihn geeignete Brutplätze. Darüber hinaus ist er auf sogenannte Sekundärbiotope wie Abbaustellen von Kies etc. angewiesen.
Der bisher im Umfeld des Bundeslandes Salzburg festgestellte höchstgelegene Brutplatz des Flussregenpfeifers liegt am Grießensee in 960 m ü. A., der ein Teil des Grießner Moor ist.
Quellen
- Killian Mullarney, Dan Zetterström, Lars Svensson, Der Kosmos Vogelführer, Große Ausgabe, S. 132, sowie 138 – 139, 2. Auflage des 2011 erschienenen KOSMOS-Vogelführers.
- Slotta-Bachmayr, Leopold, Medicus, Christine, Stadler, Susanne: Rote Liste der gefährdeten Brutvögel des Bundeslandes Salzburg, Salzburg, September 2012, HG Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 13/02 – Naturschutzfachdienst, S. 77