Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz

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Die Abteilung 13: Naturschutz war eine von 1995 bis 2014 bestehende Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Gliederung und Wirkungskreis

Die Abteilung war zuletzt in drei Referate mit folgenden Aufgabenbereichen gegliedert:

  • Referat 13/01: Naturschutzrecht und Förderungswesen
Rechtliche Angelegenheiten des Naturschutzes, des Höhlenschutzes, des Tierschutzes und des Washingtoner Artenschutzabkommens; Budgetangelegenheiten des Naturschutzes; Naturschutzförderung und Vertragsnaturschutz; Landschaftsplanung und Naturpflege einschließlich dese Biotopmanagements; Angelegenheiten der Salzburger Berg- und Naturwacht
  • Referat 13/02: Naturschutzgrundlagen und Sachverständigendienst
Erfassung und Aufbereitung der Naturschutzgrundlagen, insbesondere des Landschaftsinventars, des Naturschutzbuches und der Biotopkartierung; Sachverständigendienst für die Bereiche Naturschutz, Höhlenschutz und Washingtoner Artenschutzabkommen; organisatorische und fachliche Koordination der Naturschutzbeauftragten; Öffentlichkeitsarbeit mit dem Landespressebüro
Angelegenheiten des Nationalparks Hohe Tauern; Vollziehung des Nationalparkgesetzes und der Aufgaben des Salzburger Nationalparkfonds, grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Nationalparkangelegenheiten; Belange sonstiger Nationalparke

Geschichte

Die Naturschutzabteilung gab es, vereinfacht ausgedrückt, seit dem Jahr 1995.

Nach der Geschäftseinteilung von 1964 waren "Natur- und Tierschutz" eine der etlichen Zuständigkeiten der Abteilung XII, der Kulturabteilung.[1]

Die Abteilung XII wurde im Jahr 1972 in drei Zuständigkeitsbereiche ("Allgemeines", "Kulturreferat" sowie "Referat für Natur- und Tierschutz") gegliedert, von denen das neue Referat für Natur- und Tierschutz schlicht mit der Zuständigkeit für "Angelegenheiten des Natur- und Tierschutzes" ausgestattet wurde.[2]

Als in der Organisation des Amtes der Landesregierung im Jahr 1974 vieles neu geordnet und insbesondere zwischen den Gliederungsebenen der "Abteilung" und des "Referates" die neue Gliederungsebene der "Unterabteilung" eingezogen wurde, enthielt die neue Abteilung VII eine "Unterabteilung für Umweltschutz und Naturschutz", bestehend aus dem "Referat für Umweltschutz" und dem "Referat für Naturschutz"; letzteres hatte den Zuständigkeitskatalog "Angelegenheiten des Naturschutzes einschließlich der Naturhöhlen; Angelegenheiten der Pflege der Natur und der Landschaftsbewertung; Angelegenheiten des Tierschutzes."[3]

Die Leitung dieses Referates hatte von 1972 bis 1983 Dipl.-Ing. Dr. Karl Breiteneder inne.

Anfang 1986[4] wurde diese Unterabteilung zur Abteilung 16 aufgewertet. In der Geschäftseinteilung von 1989[5] fand sie sich um ein Referat "Nationalpark Hohe Tauern" vermehrt, das Referat "Naturschutz" war nun ausdrücklich auch mit der Aufsicht über die Salzburger Berg- und Naturwacht betraut.

Die Geschäftseinteilung von 1993 sah, aus heutiger Sicht bereits recht vertraut, die Abteilung 13: Natur- und Umweltschutz (Leiter: HR Dr. Gerhard Hödlmoser) mit folgenden Referaten und einer Fachabteilung vor:[6]

  • Referat 13/01: Naturschutzrecht und Förderungswesen (Leiter: Dr. Erik Loos)
  • Referat 13/02: Naturschutzgrundlagen und Sachverständigendienst (Leiter: Dipl.-Ing. Hermann Hinterstoisser)
  • Referat 13/03: Nationalparke (Leiter: Dipl.-Ing. Harald Kremser)
  • Referat 13/04: Gewässeraufsicht
  • Fachabteilung 13/1: Umweltschutz (mit zwei Referaten)

Mit 1. Oktober 1995 wurde die Fachabteilung 13/1: Umweltschutz zur neuen Abteilung 16, Umweltschutz verselbständigt und die Abteilungsbezeichnung der Abteilung 13 dementsprechend zu "Naturschutz" verknappt[7]. Damit war die eigentliche Naturschutzabteilung entstanden. Mit deren Leitung wurde Dr. Kurt Trenka betraut, der diese Position bis zur Auflösung der Abteilung, d. h. bis zum Ende des Jahres 2014, bekleidete.

Der letzte Eingriff in deren Struktur war die Herauslösung des Referates "Gewässerschutz", das mit Wirkung vom 1. Juli 2010 der Fachabteilung 4/4: Wasserwirtschaft zugeordnet wurde[8].

Im Zug der Strukturreform 2014 wurde die Naturschutzabteilung mit der Abteilung 5: Umweltschutz und Gewerbe zur Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe zusammengefasst und wurden ihre drei Referate dort als Referate 5/05 bis 5/07 angesiedelt; die Zusammensetzung der neuen Abteilung und ihrer Aufgaben entspricht damit mehr der Abteilung 13: Natur- und Umweltschutz, wie sie vor der Schaffung einer eigenen Umweltschutzabteilung (1995) bestand, als der Abteilung 5 (Gewerbeabteilung) des Jahres 2010.

Quellen

Weblink

Einzelnachweise

  1. LGBl. Nr. 111/1964.
  2. LGBl. Nr. 15/1972.
  3. LGBl. Nr. 106/1974.
  4. LGBl. Nr. 99/1985.
  5. LGBl. Nr. 55/1989.
  6. LGBl. Nr. 86/1993.
  7. LGBl. Nr. 111/1995.
  8. LGBl Nr 46/2010.