Landesfischereiverband Salzburg

Aus SALZBURGWIKI
(Weitergeleitet von Landesfischereiverband)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Landesfischereiverband Salzburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sowohl öffentliche Interessen an einer sachgerechten Fischereiwirtschaft als auch die Interessen der in diesem Wirtschaftszweig tätigen Personen wahrzunehmen hat.

Aufgaben im Allgemeininteresse und sonstige Leistungen

Die im Allgemeininteresse wahrzunehmenden Aufgaben des Verbandes betreffen etwa eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Fischwässern, die Jahresfischerkarten, die Fischerprüfung, die Fischereischutzdienstprüfung, die Schonvorschriften, die Elektrofischerei und die Führung des Fischereibuches.

Zu den konkreten Leistungen, die vom Verband und den Fischereivereinen angeboten werden, zählen eine vielfältige Jugendarbeit in Form von Jungfischerkursen, auch Familienfischtage, Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung, Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen beim Fischen, Fischerfeste, Mitwirkung bei Schulprojekten über Gewässerökologie und Fischerei und Aktionstage.[1]

Mitglieder und Organe

Mitglieder des Landesfischereiverbandes sind kraft Gesetzes

  • die Fischereiberechtigten eines im Land Salzburg gelegenen Fischwassers und
  • die Inhaber gültiger Jahresfischerkarten.

Nach einem weiteren Verständnis sind es auch die – weil (siehe weiter unten) wahlberechtigten – Bewirtschafter (Pächter) eines im Land Salzburg gelegenen Fischwassers. Organe des Landesfischereiverbandes sind

  • Landesorgane (Wirkungsbereich ist das Landesgebiet):
    • der Landesfischertag,
    • der Landesfischereirat,
    • der Landesfischermeister und der Landesfischermeister-Stellvertreter (beide vom Landesfischertag gewählt) und
    • das Ehrengericht (das zur Ahndung von Verletzungen der Fischerehre berufen ist);
  • Bezirksorgane (Wirkungsbereich ist der jeweilige Verwaltungsbezirk):
    • der Bezirksfischertag,
    • der Bezirksfischereirat und
    • der Bezirksfischermeister (Bezirksfischermeister-Stellvertreter);
  • das Sekretariat des Landesfischereiverbandes als Hilfsorgan unter Leitung eines Geschäftsführers.

Der Landesfischereirat besteht aus

  • sechs vom Landesfischertag gewählten Personen:
    • dem Landesfischermeister und dem Landesfischermeister-Stellvertreter sowie
    • mindestens vier Referenten – je einem für Rechtsangelegenheiten, für Gewässerökologie, für Seenbewirtschaftung und für Fließgewässerbewirtschaftung sowie allenfalls weiteren, vom Landesfischertag für die Besorgung anderer Angelegenheiten des Fischereiverbandes eingesetzten Referenten; der Landesfischertag hat in diesem Sinne einen fünften Referenten – für Jugendarbeit und Vereinsbetreuung – eingesetzt;[2];
  • zwölf von den sechs Bezirksfischereitagen gewählten Personen:
den jeweiligen Bezirksfischermeistern und Bezirksfischermeister-Stellvertretern.

Der Landesfischertag besteht aus

  • den vom Landesfischertag gewählten Personen (Landesfischermeister und ‑Stellvertreter, [derzeit, 2024] fünf Referenten) und
  • allen 72 Mitgliedern der sechs (von den Bezirksfischertagen gewählten) Bezirksfischereiräte, das sind jeweils die Bezirksfischermeister und ‑Stellvertreter sowie die zehn Fischereiräte,

zusammen also aus 79[1] Personen. Der Landesfischertag findet in der Praxis jedes Jahr in einem anderen Bezirk (mit Rahmenprogramm) statt.[1]

Mitglieder des Bezirksfischertages des jeweiligen Verwaltungsbezirks sind

  • die Fischereiberechtigten und die Bewirtschafter
    (die Letzteren sind zwar, wie oben angeführt, keine im Gesetz genannten Mitglieder des Verbandes, aber trotzdem Mitglieder des Bezirksfischertages und somit aktiv wahlberechtigt)
    von ganz oder überwiegend im Bezirk gelegenen Fischwassern und
  • die sonstigen Inhaber gültiger Jahresfischerkarten, die ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Verwaltungsbezirk haben oder die zwar keinen Hauptwohnsitz im Land Salzburg haben, aber sich für den betreffenden Bezirksfischertag durch Erklärung entschieden haben.

Die Funktionsperiode der Landes- wie auch der Bezirksorgane des Landesfischereiverbandes beträgt fünf Jahre.

2016 waren 732 Personen Fischereiberechtigte oder Bewirtschafter von Fischereirechten,[1] 2020 waren es schon 780 (498 Fischereiberechtigte und 282 Pächter). 2016 besaßen 10 049 Personen eine gültige Jahresfischerkarte, um 128 Personen mehr als im Vorjahr.[1]

Geschichte

Meilensteine

  • 1959: Erlassung des Salzburger Fischereigesetzes; Mitgliederstand: 190 Fischereiberechtigte
  • 1969: Das Landesfischereigesetz führt Berufs- und Angelfischer zu einer gemeinsamen Vertretung zusammen, der Grundlage für den heutigen Verband
  • 1980: Fischereigesetznovelle unter Landesobmann Dir. Eduard Bayrhammer

Landesobmänner, Landesfischermeister und deren Stellvertreter

Landesobmänner und deren Stellvertreter

Landesfischermeister und -Stellvertreter

Kontakt

Landes-Fischereiverband Salzburg
Reichenhaller Straße 6
5020 Salzburg
Telefon: (06 62) 8 426 84-0
Telefax: (06 62) 84 26 84-9
E-Mail: buero@fischereiverband at

Weblink

Quellen

Einzelnachweise