Salzburger Erbämter

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Am fürsterzbischöflichen Hof gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier Hofämter von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als "Erbämter" bezeichnet.

Hofämter

Die Erbämter sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren Hofämtern wie Hofkanzler, Hofrat, Kämmerer, Oberst-Kämmerer udgl.

Rechtsstellung

Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des 13. Jahrhunderts an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der Steiermark, das eines Truchsessen an den Herzog von Kärnten, das eines Schenken an den Herzog von Österreich und das eines Kämmerers an den Herzog von Bayern. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.[1]

Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben. Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an den den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.[1]

Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie besaßen mehr Rechte: z. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel.[1]

Andere Erbämter

Auch andere Ämter waren erblich – so das Erbausfergenamt – oder wurden fallweise erblich vergeben, wie das Amt eines Pflegers (dann: "Erbpflege"), zB die Pflege Windisch-Matrei der Herren von Lasser zu Zollheim.

Siehe auch

Quellen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Helga Reindel-Schedl: Die Herren von Wispeck, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S. 270.
  2. Robert Ritter von Raab, Die Thannhausen. Ein Beitrag zur Kunde von Salzburgs Adelsgeschlechtern, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde (MGSLK) 12, 1872, S. 3-33 [S. 21 und 33]