Salzburger Adel

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Adel war in historischer Zeit eine Bevölkerungsschicht, die sich durch verschiedene Vorrechte (= Privilegien) von der übrigen Bevölkerung abhob.

Allgemeines

Der Adel als Gesellschaftsschicht geht weit in die germanische Zeit zurück.

Während der Karolingerzeit verschwand die älteste Form des Adels allmählich und wurde durch den Amts- oder Lehensadel ersetzt, aus dem sich teilweise der spätere Herrenstand bzw. der "Hohe Adel" entwickelten.

Neben dem Amtsadel (auch "Ministeriale" genannt) entstand der niedere Adel, der durch den ritterlichen Waffendienst gekennzeichnet war.

Das Adelsrecht war bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (1806) Reichsrecht.

In Österreich und daher auch in Salzburg wurde der Adel und wurden insbesondere Standesvorrechte, Adelstitel und Adelsprädikate durch das Adelsaufhebungsgesetz von 1919[1] abgeschafft.

Einige Unterscheidungen:

  • Der Begriff "Uradel" hatte erst Ende des 19. Jahrhunderts seinen Eingang in die genealogische Literatur gefunden. Der künstliche Begriff Uradel wurde jedoch schnell populär und sowohl von den Heroldsämtern als auch vom sächsischen Adelsgesetz von 1902 verwendet. In den gothaischen genealogischen Taschenbücher wurde dieser Begriff erstmals in der ab 1900 erscheinenden adeligen Reihe für jene Familien verwendet, die dem deutschen ritterbürtigen Landadel angehörten und deren zeitliches Hineinwachsen in den Adel nur in den seltensten Fällen näher festgestellt werden konnte. Die zeitliche Anforderung für den Nachweis dieses Adels, der Familien als zum "Uradel" gehörig bezeichnete, wurde von der Schriftleitung des Gothas sukzessiv immer weiter nach hinten gerückt. Um 1900 bezeichnete man Familien als zum "Uradel" gehörig, wenn sie bereits im 13. Jahrhundert als adelig genannt wurden. 1904 schob sich der Zeitraum auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts nach hinten. 1912 wurde die Grenze abermals auf die Mitte des 14. Jahrhunderts verrückt. 1932 reichte es bereits aus, wenn man ein vor 1400 lebendes Familienmitglied nachweisen konnte. Dadurch konnten viele Familien, die um 1900 ursprünglich noch nicht zum Uradel gezählt wurden, sich schließlich als solche bezeichnen. Die Verschiebungen der zeitlichen Grenzen nach hinten wurden von alten Adels-Familien immer wieder kritisiert. "In der Literatur wurde und wird regelmäßig auf die mangelnden wissenschaftlichen, adelsrechtlichen und historischen Grundlagen des Begriffes "Uradel" verwiesen, im Gegensatz zum Briefadel" (Deutscher Adelsrechtsauschuss). Heute umfasst der "Uradel" die zumindestens seit dem 14. Jahrhundert auftretenden adeligen bzw. ritterbürtigen Geschlechter. Bei dieser Gruppe ist es, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht bestimmbar, wann die Nobilitierung erfolgte. Nach berechtigter österreichischer Meinung handelte es sich bei der Bezeichnung "Uradel" um eine Erfindung des preußischen Heroldsamtes; sie konnte sich deshalb nur in Deutschland durchsetzen. In Österreich-Ungarn wurde diese Bezeichnung daher schon sehr früh von allerhöchster Seite, also vom Kaiser, abgelehnt. In Österreich sprach man vom "Alten Adel".
  • Der "Briefadel" umfasst die vom Kaiser – während eines Interregnums von den Reichsvikaren (Pfalzgrafen bei Rhein für die "Länder des fränkischen Rechts", Kurfürsten von Sachsen für die "Länder des sächsischen Rechts") – oder anderen souveränen Landesherren sowie von kaiserlichen Hofpfalzgrafen (insofern sie als Inhaber der "Comitiva major" dazu befugt waren) vorgenommenen Nobilitierungen. Auch die Fürsterzbischöfe von Salzburg nahmen dieses Souveränitätsrecht in Anspruch. Bei Nobilitierungen, die nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches ausgesprochen wurden, wird von "neueren briefadeligen Geschlechtern" gesprochen.
  • "Hoher Adel":
    • Reichsadel: Als hoher Adel gelten diejenigen Geschlechter, die teils bis zum Jahr 1866, teils bis zum Jahr 1918 regierende Landesherren waren, sowie die sogenannten Standesherrn, welche bei Auflösung des alten "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" im Jahre 1806 Landeshoheit in einem eigenen reichsunmittelbaren Gebiet und "Reichsstandschaft" besaßen. Die Titel "Fürst" (bzw. Prinz) oder "Graf" sagen also – im Gegensatz zur landläufigen Meinung – nichts über die Zugehörigkeit zum hohen Adel aus.
    • Österreichischer Adel: In Österreich gehörten zum hohen Adel die Fürsten- und Grafengeschlechter, zum niederen Adel alle übrigen Adelsgrade.

Incolat, Indigenat oder Landmannschaft bedeutete im allgemeinen die durch Geburt oder durch förmliche Aufnahme erworbene Zugehörigkeit zu den höheren Ständen eines Landes, wie z. B. den Hohe Salzburger Landschaftn. Mit dem Erwerb des Incolats waren Sitz und Stimme im jeweiligen Landtag verbunden.

Adelsprobe war die förmliche Nachweisung der direkten ehelichen Abstammung einer bestimmten Person von einer gewissen Anzahl adeliger Ahnen, wobei Vater und Mutter zwei, die beiderseitigen Großeltern vier und die Urgroßeltern acht Ahnen bilden.

Österreich

In Österreich bestanden folgende Adelsstufen:

  • der einfache Adelsstand (ohne das oder mit dem Ehrenwort "Edler von")
  • der Ritterstand (mit dem Titel "Ritter von")
  • der Freiherrnstand (entspricht dem Titel "Baron")
  • der Grafenstand
  • der Fürstenstand

Nach der Adelsaufhebung von 1918 wurden nicht nur die Adelstitel, sondern grundsätzlich alle Adelsprädikate wie "von …" und "zu …" zwar abgeschafft, in zahlreichen Fällen wurde aber ihre Verwendung zur Bildung eines Doppelnamens (z. B. Mayr-Melnhof)[2] gestattet.

Salzburg

Zur Zeit des Fürsterzbistums Salzburg nahmen im Salzburger Adel die Inhabern der Salzburger Erbämter den höchsten Rang ein, gefolgt von den vier Erbausfergen, welche den übrigen Rittergeschlechtern im Rang vorangingen.[3]

Für die Adelsstandserhebungen ist bis 1806 zwischen dem Reichsadels-, dem österreichisch-erbländischen sowie dem Salzburger (vom Fürsterzbischof verliehenen) Adelsstand zu unterscheiden.

Auf Adelsstandserhebungen durch den Fürsterzbischof ging nur eine Minderheit der Salzburger briefadeligen Geschlechter, nämlich[4]

zurück.

Ferner kann für die Zeit bis 1806 zwischen dem alteingesessenen Salzburger Adel, dem jüngeren Briefadel (Beamte, Offiziere und Kaufherren) sowie – unter den zugezogenen Adeligen – insbesondere dem Stiftsadel (Geschlechter, die sich Domherrenstellen zu sichern vermochten oder Nutznießer des Nepotismus der Fürsterzbischöfe waren)[5] unterschieden werden.

Nach der Eingliederung des Herzogtums Salzburg in das Kaisertum Österreich (1816) war auch die Eingliederung des Salzburger Adels in den österreichischen zu regeln. Freilich erfolgte erst mit Kundmachung der k. k. obderennsischen Landesregierung vom 28. Mai 1828 eine allgemeine Regelung der Adelsverhältnisse (gültig auch für das ehemals bayrische Inn- und Hausruckviertel). Diese besagte, dass der von der österreichischen oder von der bayrischen Regierung verliehene Adel keiner neueren Bestätigung bedürfe. Der rein salzburgische Adel hingegen musste innerhalb eines Jahres unter Beibringung einer Liste aller Mitgliedern der Familie um die Anerkennung seines Standesinkommen, welche ihm dann taxfrei verliehen wurde (kam man dieser Aufforderung nicht nach, so blieb als einziges Vorrecht der adelige Gerichtsstand bestehen; somit war ein Salzburger Adeliger, der nicht um Bestätigung bat, seinen Rechten nach einem ausländischen Adeligen gleichzusetzen).

Literatur

Quellen, Einzelnachweise

  • Frank-Döfering, Peter: Adelslexikon des österreichischen Kaisertums 1804 – 1918, Herder, Wien 1989, ISBN 3-210-24925-3. S. 602-607, 638

Einzelnachweise

  1. Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden, StGBl. Nr. 211/1919.
  2. Nicht alle Doppelnamen von Adelsfamilien sind derart gebildet; z. B. repräsentiert der Bindestrich in "Thun-Hohenstein" ein "und".
  3. Hübner, Lorenz: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793. S. 347-350.
  4. Soweit bei Franz Martin, aaO, beim jeweiligen Namen angeführt
  5. Vgl. den Wikipedia-Artikel "Stiftsadel"