Vogelschutz

Unter Vogelschutz sind jene Maßnahmen zu verstehen, die auf die Erhaltung von Vogelarten abzielen.
Allgemeines
In ehemaligen Naturräumen, die durch menschliche Besiedlung mit all ihren Auswirkungen wie Bodenversiegelung und Bodenverbrauch, Gewässerregulierungen, Entwässerungen, Mechanisierung und Intensivierung der Landwirtschaft – um nur die wichtigsten zu nennen – bis zur Unkenntlichkeit verändert wurden, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um noch vorhandene Vogel-Bestände vor dem Aussterben zu bewahren. Neben der Beachtung und Umsetzung Internationaler und Nationaler Vogelschutzabkommen sind auch regionale Schutzmaßnahmen erforderlich.
Maßnahmen im Bundesland Salzburg
Zahlreiche Vogelarten, die im Bundesland Salzburg heimisch sind (oder/und hier durchziehen), sind gefährdet oder bereits vom Aussterben bedroht. Um den Vogelschutz im Bundesland Salzburg zu gewährleisten, wurden von Fachleuten bestimmte Prioritäten vorgeschlagen:
- Schutz der Lebensräume
- Gebietsschutz und Habitatmanagement
- Beobachtung der Bestände
- Forschungsbedarf
- Artenschutzprojekte
- Überdenken der Bejagungsstrategie.
Ergänzende Anmerkung
Heimische Vögel sind in der Regel beliebt, werden gerne beobachtet und von vielen Menschen im Winter oder auch ganzjährig gefüttert. Geht es aber um das Beachten von Schutzmaßnahmen wie Wegegebote oder Hunde-Leinenpflicht und damit um die Einhaltung von Grenzen, die den Menschen im Interesse der Natur gesetzt werden, fehlen oft das nötige Wissen und das Verständnis für die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen. Oberste Priorität für den Vogelschutz wäre daher die nachhaltige Information der Bevölkerung, da alle Schutzmaßnahmen nur dann etwas bringen, wenn sie mehrheitlich verstanden und akzeptiert und daher auch beachtet werden, obwohl sie eine geringfügige Einschränkung der Freizügigkeit des Menschen bedeuten.
Quellen
- Slotta-Bachmayr, Leopold, Medicus, Christine, Stadler, Susanne: Rote Liste der gefährdeten Brutvögel des Bundeslandes Salzburg, Naturschutzbeiträge 38/12, HG Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 13/02 – Naturschutzfachdienst, Salzburg 2012, S. 174