Schloss Wald an der Alz

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Schloss Wald an der Alz nach einem Stich von Michael Wening (1721)

Schloss Wald an der Alz ist ein historisches Gebäude in der oberbayerischen Gemeinde Garching an der Alz im Landkreis Altötting in Deutschland.

Salzburgbezug

Urkundlich wird das Gericht Wald erstmals in einer Urkunde des Zisterzienserklosters Raitenhaslach vom 17. März 1283 erwähnt, in der die Gebrüder Kuno und Otto von Wald dem Abt Konrad IV. Hallerbrucker von Raitenhaslach geloben, Burg und Gericht Wald nicht zu veräußern. Da das Kloster Raitenhaslach bereits 788 nach der Notitia Arnonis dem Erzbistum Salzburg angehörte, lag Wald also im Gebiet des Erzbistums.

Aus dem Jahr 1283 ist auf einem Rotulus ein Beistandspakt zwischen Herzog Friedrich von Österreich und Erzbischof Friedrich II. von Walchen von Salzburg beurkundet, in dem der Herzog dem Erzbischof gelobt, ihm bei der Durchsetzung seiner Rechte ouf Wald und dem gericht, daz da zu gehoert zu helfen. Offensichtlich haben also die niederbayerischen Herzöge dieses Gebiet auch beansprucht. Zwei Jahre später werden ähnliche Beschwerden durch den Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg gegen den niederbayerischen Herzog Heinrich XIII. gerichtet. Dabei wird davon ausgegangen, dass Ortlieb von Wald Inhaber eines Salzburger Lehens war, das von diesem aber als herzogliches Lehen behandelt wurde. Zwar konnte dem Ortlieb 1303 ein Lehensbekenntnis zu Salzburg abgerungen werden, letztlich konnte sich Salzburg aber nicht gegen den herzoglichen Herrschaftsanspruch durchsetzen.

Der erste gesicherte Ahnherr der Herren von Wald ist Adelprht de Silva, der 1139 in einer Urkunde des Salzburger Domkapitels zusammen mit seinem Bruder Luitpold und seinem gleichnamigen Sohn erwähnt wird. Ein Luitpold de Walde erscheint Mitte des 12. Jahrhunderts mehrfach in den Traditionen des Klosters St. Peter inmitten anderer Salzburger Ministerialen. Ein Konrad von Wald († zwischen 1167 und 1183) lässt ein Gut bei Anthering an das Domkapitel übergeben. Ein Kuno von Wald erscheint zwischen 1199 und 1231 mit seinen Söhnen Otto und Ortlieb in mehreren Urkunden von St. Peter. Um 1240 wird von Rechtsübergriffen der beiden auf das Kloster Raitenhaslach berichtet, vermutlich weil beide von ihrer Burg aus einen Herrschaftsausbau betrieben haben. Die Herren von Wald dürften als ministeriales majores anzusehen sein, da sie selbst Lehen an ihre Gefolgschaft ausgaben. Unklar bleibt, von wem die Herren von Wald die Gerichtsrechte, die sie ausübten, erhalten hatten. Trotz eines Urteils durch Herzog Otto zugunsten des Klosters scheint dies für die Herren von Wald wenig Bedeutung gehabt zu haben. 1242 ordnet Erzbischof Eberhard II. von Regensberg die Exkommunikation der Brüder Otto und Ortlieb von Wald an, was diese aber nicht besonders beeindruckt haben muss. 1259 und 1260 erreicht Herzog Heinrich eine Verzichtserklärung der beiden hinsichtlich angemaßter Grafschaftsrechte, die aber auch nicht eingehalten wurde, wie ein Gerichtsverfahren unter dem Vorsitz des Elekts Philipp von Spanheim in Raitenhaslach zeigt.

Ortlieb der Ältere kämpfte erfolgreich auf wittelsbachischer Seite zusammen mit Heinrich von Rohr und des Alram von Uttendorf gegen Truppen des Bischofs Albert von Regensburg und Bertold von Passau. 1255 ist dieser Ortlieb in niederbayerischen Diensten zu finden. 1273 wird Ortlieb in Reichenhall als Viztum bezeichnet. 1275 begleitet er Herzog Heinrich XIII. nach Straubing und bei dessen Kriegszug nach Wien. Bei dieser Unternehmung verstarb Ortlieb in Linz. Ortlieb der Ältere war mit Agnes von Überacker verheiratet, wobei auch diese Familie abwechselnd in bayrischen wie salzburgischen Diensten stand. Auch Ortlieb der Jüngere (* 1259; † 1317) erscheint als herzoglicher Parteigänger und ist 1288 wie sein Vater Viztum. Dennoch bekannte er 1303, das Gericht Wald von der Salzburger Kirche als Lehen erhalten zu haben. Offensichtlich hatte er neben dem Gericht Wald auch das von Mörmoosen inne und stand auch dem Gericht von Plain vor. Die Tochter dieses Ortlieb war mit Heinrich von Rohr vermählt.

Nach einer Urkunde des Klosters Raitenhaslach vom 12. Dezember 1317 erscheint Ludwig der alte Grans als Inhaber der Gerichte Wald und Mörmoosen, die er von König Otto von Ungarn, dem früheren Herzog von Niederbayern erhalten hatte. Er verspricht, die Niedergerichtsbarkeit dem Kloster Raitenhaslach zu überlassen, behält sich aber den Blutbann vor. Nach dem Landshuter Erbfolgekrieg erhielt Herzog Friedrich das Gericht Wald am 30. Juli 1505 zur Sicherung seiner Ansprüche aus den Kriegskosten zugesprochen.

Quelle