Akzessist
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Akzessist (abgeleitet von Akzeß = Zugang) war in früherer Zeit insbesondere die Bezeichnung für Anwärter auf eine Stelle im Justiz- oder Verwaltungsdienst,[1] so auch im Erzstift.
Eine andere Bedeutung ist "Mitarbeiter bei der Zollverwaltung, Steuereinnehmer" (abgeleitet von Akzise = Verkehrssteuer, Umsatzsteuer)[2]; ferner wurden im k. k. Militär Militärbeamte im Leutnantsrang mit bestimmten Aufgaben, wie Medikamenten- bzw. Apotheker-, Kassen-, Verpflegungs- und Rechnungsakzessist, als Akzessisten bezeichnet[3].
Quellen
- ↑ Artikel "Akzeß" in Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 247-248.
- ↑ GenWiki-Artikel " Akzessist".
- ↑ Wikipedia-Artikel "Assessor".