Diskussion:Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau
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Von "St." zu "Sankt"
Ich glaube, dass die Bezeichnungsänderung von "St." auf "Sankt" (ebenso wie beim Bezirksgericht Sankt Gilgen) erst im Jahr 1971 stattfand[1], ganz sicher bin ich nicht. --Karl Irresberger (Diskussion) 14:01, 5. Mär. 2016 (CET)
Offensichtlich agiert hier die Justizbehörde der Republik Österreich anders als das Bezirksgericht St. Johann im Pongau selbst. Die Justizbehörde verwendet in ihren Aussendungen stets die ausgeschriebene Form, während das Bezirksgericht selbst in ihrem Briefkopf die abgekürzte Form verwendet (siehe Links auf der Homepage des Justizministeriums). Siehe hierzu auch Eingangsschild des Bezirksgerichts St. Johann/Pongau) --T schaible (Diskussion) 09:34, 19. Aug. 2022 (CET)