Diözesansynode 1968
Die Diözesansynode 1968 der Erzdiözese Salzburg diente vorrangig der Rezeption der Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils in der Erzdiözese.
Diözesansynode
Die Diözesansynode war die erste in der Erzdiözese Salzburg nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Sie fand unter dem frisch gewählten Erzbischof von Salzburg Eduard Macheiner vom 16. bis zum 20. Oktober 1968 statt.
Teilnehmer waren insgesamt 179 Synodalen, 87 Weltpriester, 15 Ordenspriester, neun Ordensfrauen und 68 Laien. Tagungsort war das Salzburger Kongresshaus.
Bei der Synode wurden die Debatten teils lebhaft, teils leidenschaftlich, aber auch humorvoll geführt.
Einer der folgenschwersten Beschlüsse der Synode Erregte die Pfarrgemeindeordnung, deren Einführung vom damaligen Stadtpfarrer von Wörgl, Jakob Mayr (dem späteren Ordinariatskanzler, Domkapitular, Weihbischof und Generalvikar), Vorgetragen wurde.
Vorgeschichte
Bei einer Tagung, die vom 24. bis 26. August 1966 im Bildungshaus am Mönchsberg stattfand, setzten sich 40 Kleriker und Laien mit dem Erzbischof darüber auseinander, wie sich die Teilkirche von Salzburg in einer veränderten Welt darstellen und wie sie als Ortskirche ihre Sendung unter den Herausforderungen der Zeichen der Zeit in Gegenwart und Zukunft möglichst gut erfüllen könne. Hier kündigte Erzbischof Andreas Rohracher an, er wolle für den Herbst 1968 eine Synode einberufen. Auf der im Folgemonat am 15. September 1966 abgehaltenen Dechantenkonferenz erklärte er seine Gründe für die Einberufung der Synode.
Am Festtag des Diözesanpatrons Rupertus, dem 24. September 1967, wurde das Thema der Synode bekanntgegeben: Die Erneuerung der Erzdiözese durch lebendige Christengemeinden.
Quelle
- Buch Erzbischof Andreas Rohracher, Krieg, Wiederaufbau, Konzil, Seite 287ff