NS-Kindereuthanasie

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Mahnmal für die Kinder vom Spiegelgrund
Stolperstein für Anna Pangerl (* 1939; † 1941) und Ida Petermann (* 1939; † 1944) und Regina Turek (* 1940; † 1942); im Bärengässchen Nr. 6
Stolperstein für Helmut Zöllner (* 1943; † 1944); in der Thomas-Bernhard-Straße
Stolperstein für Rosemarie Daxer (* 1943; † 1944); in der Griesgasse Nr. 8
Aufforderungsschreiben von Dr. Erwin Jekelius, Direktor der Tötungsanstalt Am Spiegelgrund, an die Leitung der Caritas-Anstalt St. Anton. Dem darin formulierten Ersuchen wurde von der Caritas nicht nachgekommen und die Kinder blieben daher in St. Anton

Zur Erinnerung an jene 14 Salzburger Kinder, die zwischen 1940 und 1945 im Rahmen der NS-Kindereuthanasie in der Wiener Städtischen Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund nachweislich ermordet wurden.

Einführung

Die NS-Kindereuthanasie war von allem Anfang an als geheime Reichssache geplant. Die eigens dazu gegründete Tarnorganisation "Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden" mit Sitz in Berlin, organisierte das Tötungsmanagement. Im Frühjahr 1939 erging ein geheimer Runderlass, in dem die Verpflichtung von Ärzten und Hebammen zur Meldung behinderter Kinder an die Gesundheitsämter angeordnet wurde. Es folgte die Einrichtung von sogenannten "Kinderfachabteilungen" in Heilanstalten und Kliniken. Sie standen unter ärztlicher Leitung. Administrativ waren sie der staatlichen oder der kommunalen Verwaltung unterstellt. In der Ostmark, dem ehemaligen Staatsgebiet von Österreich, wurden drei "Kinderfachabteilungen" eingerichtet. Die "Wiener Städtische Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund" auf der Baumgartnerhöhe in Wien war die zweite von insgesamt über 30 "Kinderfachabteilungen" im Reichsgebiet. Die beiden anderen Abteilungen in der Ostmark befanden sich in Graz und in Klagenfurt. Die Aufnahme eines Kindes in eine der "Kinderfachabteilungen" bedeutete gemäß einem Erlass vom 18. Juni 1940 "offiziell" die "Gewährung öffentlicher Fürsorge zur Behandlung von Kindern mit schwerem angeborenem Leiden".

Unabhängig davon waren schon im Juni 1940 aus der Caritasanstalt St. Anton in Bruck an der Großglocknerstraße die aus Oberösterreich stammenden Kinder abgeholt und in die Heil- und Pflegeanstalt Niedernhart in Linz überstellt worden. Von dort gingen Transporte in die Vernichtungsanstalt Hartheim in Alkoven in Oberösterreich. Im Mai 1941 folgte ein Transport von Pfleglingen aus der Pflegeanstalt Mariathal bei Kramsach in Tirol nach Hartheim. In diesem waren mehrere Kinder, die früher in der Caritasanstalt in Bruck, bzw. im Konradinum in Eugendorf untergebracht waren.

Die Anstalt Am Spiegelgrund

Die benötigten Pavillons zur Unterbringung der Kinder standen ab Juni 1940, nachdem die "Erwachseneneuthanasie" angelaufen war, zur Verfügung. Die Anstalt Am Spiegelgrund war von Anfang an so organisiert, dass in ihr – verglichen mit anderen "Kinderfachabteilungen" – eine auffallend hohe Eigenverantwortlichkeit der Ärzte gegeben war. Nach Einweisung und Aufnahme eines Kindes wurde das ausschlaggebende medizinische Gutachten erstellt. Die Ärzte Am Spiegelgrund nahmen durch ihre eindeutigen Formulierungen die Antwort aus Berlin vorweg. In der Regel führten sie die Meldung der zur Tötung vorgesehenen Kinder an den Reichsausschuss in Berlin durch. Nur bei einem einzigen Salzburger Kind erfolgte die Meldung schon vorher durch den Amtsarzt. Die Meldung an den Reichsausschuss kam dem Todesurteil gleich.

Der Aufbau der Krankenakten

Der Aufbau der Krankenakten war einheitlich: auf dem Aktendeckel (rosa für Mädchen, blau für Buben) scheinen der Name des Kindes und die einweisende Stelle – z. B. Gaufürsorgeamt - auf. Hier sind auch die Stationen, die das Kind innerhalb der Anstalt durchlaufen hat, aufgelistet (z. B. Beobachtungsstation, Krankenstation, "Sterbestation" im Parterre des Pavillons 15). Im Akt findet sich der Aufnahmebogen, gefolgt von einem ausführlichen körperlichen Befund, dessen Inhalt oft auffallend von vorhergehenden Untersuchungsergebnissen abweicht und so die bereits geplante Meldung an den Reichsausschuss andeutet. Jeder vollständig aufgefundene Krankenakt beinhaltet ein Ganzkörperfoto des nackten Kindes, Röntgenbefunde und Tabellen mit Eintragungen zum Körpergewicht, zur Temperatur und zur Ernährung. Darüber hinaus finden sich in den meisten Akten genaue Beschreibungen der familiären Verhältnisse in Form von "Sippentafeln" und Familienanamnesen. Hier wurde die Trunksucht des Großonkels genauso vermerkt wie die Lebensschwierigkeiten der Mutter.

In den Krankengeschichten befindet sich auch ein "ärztlicher Fragebogen" oder ein "Fragebogen an das Gesundheitsamt" mit Angaben der Mutter oder anderer pflegender Angehöriger des Kindes. Diese wurden inhaltlich vom wohnortzuständigen staatlichen Gesundheitsamt überprüft und ergänzt. Bei Jugendlichen holte man auch eine Stellungnahme des Bezirksjugendamtes ein. Meldungen von niedergelassenen Ärzten finden sich selten.

Die meisten Opfer der NS-Kindereuthanasie der Anstalt Am Spiegelgrund stammten aus Wien und Niederösterreich und waren schon vorher in einem Heim oder in einer anderen Anstalt untergebracht. Bei den 14 aus Salzburg stammenden Kindern findet sich nur ein Kind, das vor seiner Überstellung nach Wien in einem Heim untergebracht war: es kam aus dem Städtischen Kinderheim in Mülln. Ein anderes Salzburger Kind lebte bei Pflegeeltern. Ein Kind befand sich vier Monate in der Landesheilanstalt Salzburg-Lehen. Von dort wurde es über Auftrag des zuständigen Fürsorgeamtes nach Wien überstellt. Ein weiteres Kind war mehrere Wochen ebenfalls in der Landesheilanstalt Salzburg "zur Beobachtung". Wieder ein anderes Kind wurde in das Landeskrankenhaus Salzburg – ebenfalls "zur Beobachtung" – eingewiesen und von dort wegen "Aussichtslosigkeit" ungeheilt entlassen und an den Gaufürsorgeverband gemeldet. Nach Einschaltung des zuständigen Amtsarztes beantragte dieser die Unterbringung in die Anstalt Am Spiegelgrund. Auch ein weiteres Kind wurde zuerst in das zuständige Krankenhaus in Salzburg eingewiesen. Das Krankenhaus meldete das Kind anschließend dem Staatlichen Gesundheitsamt für den Stadtkreis Salzburg. Hier wurde die amtsärztliche Untersuchung angeordnet und das Ergebnis an den Reichsausschuss in Berlin weiter geleitet.

Von den 14 Salzburger Kindern befand sich daher vor ihrer Überstellung nach Wien nur eines in Heimpflege und ein anderes Kind war auf einem Pflegeplatz untergebracht. Vier Kinder befanden sich vorübergehend in Krankenanstalten und die anderen acht Kinder wurden direkt vom Elternhaus weggebracht.

Alter und Todesjahr der Kinder

Der Erlass vom 18. Juni betraf ursprünglich nur Kinder bis zum Alter von drei Jahren. Aber schon bald erhöhte sich das Aufnahmealter auf 16 Jahre. Das jüngste Kind aus Salzburg war drei Monate alt, als es in der Anstalt Am Spiegelgrund getötet wurde. Das älteste Salzburger Opfer erreichte ein Alter von 12 ½ Jahren.

Das erste Kind, das in der Anstalt zu Tode kam, starb im September 1940. In diesem Jahr regelte man auch die Einweisung der Kinder über das Gaujugendamt, bzw. direkt über den damaligen Leiter Dr. Jekelius. Das erste Salzburger Opfer starb 1941. Das letzte Kind, das im Totenbuch als Opfer eingetragen wurde, starb im April 1945. Das zuletzt getötete Kind aus Salzburg verstarb am 8. März 1945. Es war zwei Jahre und drei Monate alt.

Insgesamt scheinen im Totenbuch der Anstalt 789 Kinder auf. Zu 561 Kindern konnten Unterlagen aus den Krankenakten gefunden werden. Sie waren verstreut in Dachböden, in Kellern, bei diversen Ärzten und Forschungsinstituten – oft zusammen mit Forschungspräparaten – gelagert.

Selektion und Ermordung

Bei einem Teil der Kinder, die eingeliefert wurden, war die Meldung an den Reichsausschuss in Berlin schon im Vorfeld durch den Amtsarzt oder andere befugte Ärzte erfolgt. Mit der Bestätigung der Diagnosen durch den Reichsausschuss war das Schicksal der meisten Kinder vorgegeben. Die Tötung erfolgte laut Dr. Illing durch die Gabe von Luminal-Tabletten, manchmal unterstützt durch Luminal-Zäpfchen oder, wenn das geschwächte Kind nicht mehr schlucken konnte, durch Skopolamin-Injektionen. Das Eintreten der häufig angegebenen Todesursache "Lungenentzündung" führte man durch die laufende Verabreichung von Luminal herbei, das so dosiert wurde, dass die Durchblutung der Lunge gestört und die Atemtätigkeit erschwert waren. Durch die medikamentös herbeigeführte dauernde Ruhestellung mittels Beruhigungs- und Schlafmitteln wurde das Abhusten des Schleims gebremst und dadurch eine Lungenentzündung ausgelöst.

Noch nicht im Vorfeld der Einweisung nach Berlin gemeldete Kinder wurden in der Anstalt Am Spiegelgrund ausgewählt und nach Berlin gemeldet. Um den Schein zu wahren, hielt man im interdisziplinären Team der Eingeweihten eine Beratung ab. Daran nahmen die behandelnden Ärzte, eine Psychologin, eine Sonderkindergärtnerin und die Stations- und Oberschwester teil. Sobald die Bestätigung der Diagnose aus Berlin eingelangt war, erfolgte die Tötung des Kindes.

Die Salzburger Kinder unter den Opfern der Anstalt Am Spiegelgrund

Herkunft der Salzburger Kinder

Stolperstein für Hansi Thaler in St. Johann im Pongau
Wiener Zentralfriedhof - Kindereuthanasie-Opfer vom Spiegelgrund - Namen Mandl bis Prem
  • Salzburg Stadt: Anna Pangerl, Rosemarie Daxer, Roman L., Regina Turek, Ida Petermann, Helmut Zöllner.
  • Flachgau: Norbert M. (Oberndorf)
  • Tennengau: Maria R. (Abtenau), Ursula S., Herbert S.
  • Pongau: Hansi Thaler (St. Johann im Pongau, damals Markt Pongau / Kreis Bischofshofen)
  • Pinzgau: Anton L. (Zell am See), Christine P. (Fusch), Christian S. (Rauris)
  • Ortsmäßig nicht eindeutig zuzuordnen: Stefan K.,

Sechs Kinder stammten also aus der Stadt Salzburg, je drei Kinder aus dem Tennengau und aus dem Pinzgau, je ein Kind aus dem Flachgau und aus dem Pongau. Bei zwei Salzburger Kindern ist der genaue Herkunftsort nicht ersichtlich.

Geburtsjahr und Todesjahr der Kinder

  • 1 Kind *1930 † 1943
  • 1 Kind *1933 † 1943
  • 1 Kind *1936 † 1943
  • 2 Kinder *1937 † 1942 / † 1942
  • 1 Kind *1939 † 1941
  • 5 Kinder *1940 † 1943 / † 1943 / † 1944 / † 1944 / † 1942
  • 2 Kinder *1942 † 1943 / † 1945
  • 1 Kind *1943 † 1944

Das älteste Opfer erreichte ein Lebensalter von 12 ½ Jahren, das jüngste wurde im Alter von knapp drei Monaten getötet. 1941 wurde das erste von den insgesamt 14 Salzburger Kindern ermordet, 1942 starben drei Kinder, 1943 kamen sechs Kinder um ihr Leben, 1944 starben wiederum drei Kinder und 1945 verlor ein Salzburger Kind gewaltsam sein Leben.

Diagnosen, die zur Tötung der Salzburger Kinder führten

  • Das Kind ist nach einer Frühgeburt zart, der Vater in Russland gefallen, die Mutter ist nicht verheiratet und muss arbeiten, daher weist es der Amtsarzt (zuerst) Pflegeeltern zu.
  • Erbbiologisch erfasst und als erbkrank angezeigt
  • Lähmungen an den Beinen, geringer Wortschatz
  • Nach Kinderlähmung verzögerte körperliche und geistige Entwicklung, sowie Lähmungserscheinungen an den Extremitäten
  • Hydrocephalus, spastische Lähmung der Extremitäten, Schluckbeschwerden
  • Entwicklungsverzögert, in den Augen des Amtsarztes "schwachsinnig"
  • Nach Hirnhautentzündung taubstumm, rachitische Knochenerweichung der Extremitäten
  • Mongolid (Anmerkung: Downsyndrom), ärmliche Familie; Kind kann mit drei Jahren weder sprechen noch gehen
  • Angstzustände und epileptische Anfälle nach Bombenangriff (nach Beobachtung im Landeskrankenhaus ungeheilt wegen "Aussichtslosigkeit" entlassen und gemeldet)
  • Krampfanfälle mit zeitweiliger Bewußtlosigkeit
  • Keine vor der Einweisung aus dem Akt ersichtliche Diagnose; Untersuchungsprotokoll Spiegelgrund: blasses, rothaariges, hochgradig unterentwickeltes Kind
  • Nach Gehirn-, Rippen- und Lungenentzündung verzögerte geistige und körperliche Entwicklung, hörstumm, beeinträchtigtes Gehvermögen
  • Ernährungsstörung, Lungen- und Brustfellentzündung
  • Ohne Augäpfel blind geboren, missgebildete Extremitäten

Es ist unschwer zu erkennen, dass nicht alle Kinder an einer der im Runderlass des Reichsministeriums des Inneren vom 18. August 1939 aufgelisteten Leiden (Idiotie, Mongolismus, Microcephalie (abnorme Kleinheit des Kopfes), Hydrocephalus (Wasserkopf), Missbildungen (Fehlen von Gliedmaßen etc.) und Lähmungen) erkrankt waren. Insgesamt stand neben der Frage, ob eine Erbkrankheit vorliegt, viel häufiger die Frage nach dem ökonomischen Nutzen des betreffenden Kindes im Vordergrund. Schwierige oder gar asoziale Familienverhältnisse und ein zu erwartender hoher Pflegeaufwand führten häufig dazu, dass selbst bei erworbenen Krankheiten und Krankheiten mit ungeklärter Ursache eine Meldung an den Reichsausschuss erfolgte.

Anträge auf Einweisung der Kinder

  • Amtsarzt 6 x
  • Gaufürsorgeverband 1 x
  • Zuständiges Fürsorgeamt 1 x
  • Zuständiges Gaufürsorgeamt: 3 x
  • Zuständiger Sprengelarzt des Gaufürsorgeverbandes Salzburg: 1 x
  • Staatliches Gesundheitsamt Salzburg nach amtsärztl. Untersuchung: 1 x
  • Oberbürgermeister der Stadt Salzburg (i. A. d. Reichsstatthalters) 1 x
Die einweisenden Stellen
  • Reichsstatthalter Salzburg (ohne weitere Präzisierung) 8 x
  • Reichsstatthalter Salzburg / Landesheilanstalt: 1 x
  • Städtisches Kinderheim Mülln / Gaufürsorgeverband Salzburg: 1 x
  • Landrat, Kreis Hallein: 2 x
  • Reichsstatthalter Salzburg / Landrat Hallein: 1 x
  • Staatliches Gesundheitsamt Salzburg: 1 x

Ärzte, die die Aufnahmeunterschung durchgeführt haben

  • Dr. E. Illing 12.07.1943 /
  • Dr. H. Gross 30.07.1941 / 15.03.1942 / 13.05.1942 / 29.08.1942 / 01.03.1943 /
  • Dr. M. Türk 18.12.1942 / 25.03.1943 / 09.04.1943 / 07.08.1943 / 20.03.1944 / 04.06.1944 23.02.1945 / 18.12.1943

Ärzte, die die Meldung an den Reichsausschuss vollzogen haben

  • Dr. M. Türk 1 x
  • Unbekannt 2 x
  • Dr. E. Illing 8 x
  • Dr. E. Jekelius 1 x
  • Dr. H. Gross 1 x
  • Amtsarzt des Gesundheitsamtes (Anm.: Stadtkreis Salzburg) 1 x

Aufenthaltsdauer der Salzburger Kinder in der Anstalt am Spiegelgrund

  • 1 Monat und 10 Tage
  • 9 Tage
  • 2 Monate und 1 Tag
  • 2 Monate und 22 Tage
  • 16 Tage
  • 2 Monate und 15 Tage
  • 2 Monate und 14 Tage
  • 2 Monate und drei Tage
  • 2 Monate und 16 Tage
  • 6 Monate und 10 Tage
  • 1 Monat und 1 Tag
  • 15 Tage
  • 13 Tage
  • 1 Monat und 2 Tage

Die angeführten Todesursachen

  • Lungenentzündung: 6 x
  • Schwere eitrige Bronchitis und Lungenentzündung: 1 x
  • Bronchitis, Lungenentzündung: 1 x
  • Zentrale Atemlähmung: 1 x
  • Akute Darmentzündung: 2 x
  • Schwere Darmentzündung: 1 x
  • Nach Brechdurchfall: 1 x
  • Allgemeine Lebensschwäche: 1 x

Epilog

Die NS-Kindereuthanasie kam durch das funktionierende Zusammenwirken von niedergelassenen Ärzten, Psychologen, Gemeinde- und NSDAP-Funktionären, Hilfsschullehrern, Hebammen, Gesundheitsfürsorgerinnen, Amtsärzten in den staatlichen Gesundheitsämtern und Ärzten, die in Krankenanstalten beschäftigt waren, zustande. Sie alle waren Träger der Handlungskette, die aus Meldungen, Anzeigen, amtsärztlichen Untersuchungen, Weiterleitung von Untersuchungsergebnissen, psychologischen Gutachten, Anträgen und Einweisungen bestand und letztlich zur Ermordung der Opfer führte.

Kinder, die mit einer entsprechenden Diagnose versehen in eine der eigens zum Zweck des Kindermordes eingerichteten "Kinderfachabteilungen" "zur Behandlung" ihres Leidens eingewiesen wurden, waren von vornherein todgeweiht. Das Schicksal jener Kinder, die "zur Beobachtung" aufgenommen wurden, war meist dasselbe, entschied sich aber erst in der Anstalt.

Fachpersonen in und außerhalb von Ämtern und Institutionen – alle ihrer Berufsbezeichnung nach vermeintlich mit Unterstützungs-, Betreuungs- oder Behandlungsaufgaben betraut, wurden zu Tätern, von denen nach Kriegsende nur wenige zur Verantwortung gezogen wurden. Im Gegenteil: sie konnten meist ihre einschlägige Berufstätigkeit fortsetzen, wurden befördert und erhielten Titel und Ehrenzeichen. Die Hebammen arbeiteten weiterhin als Hebammen, die Gesundheitsfürsorgerinnen als Fürsorgerinnen und die Amtsärzte blieben auch in der Zweiten Republik Amtsärzte und Leiter der staatlichen Gesundheitsämter und entschieden nun pikanterweise auch über Opferfürsorgeanträge von NS-Geschädigten.

Der Leiter des Gaufürsorgeamtes Salzburg, Dr. Oskar Hausner, entzog sich mit der Behauptung, er habe mit den Transporten nichts zu tun gehabt, erfolgreich etwaigen Konsequenzen. Der in der Anstalt Am Spiegelgrund tätig gewesene Arzt Dr. Heinrich Gross, ein enger Bekannter von Prim. Dr. Gerhart Harrer, war nach 1945 bis ins hohe Alter als gerichtlich beeideter Gutachter tätig, stand als solcher auch einmal einem Überlebenden der Anstalt Am Spiegelgrund gegenüber (!) und leugnete seine Taten bis an sein Lebensende. Dr. Igor Caruso, der unter Stationsarzt Dr. Heinrich Gross in den Pavillons 15 und 17 der KFA "Am Spiegelgrund" als psychologischer Gutachter tätig war und dessen Gutachten in mindestens 14 Fällen die Ermordung der begutachteten Kinder nach sich zog, wusste angeblich nichts von den Kindermorden.

Die Opfer aus Salzburg waren verdrängt und vergessen. Erst die von Walter Reschreiter erarbeitete Euthanasieausstellung der LAUBE Sozialpsychiatrische Aktivitäten GmbH Hallein brachte das Thema NS-Euthanasie und NS-Kindereuthanasie in das Bewußtsein einer breiteren Öffentlichkeit zurück.

Der wichtigste gesamtösterreichische Beitrag zum Gedenken an die Kinder, die durch die Kinder-Euthanasie in der Anstalt Am Spiegelgrund ihr Leben verloren, ist jener von Waltraud Häupl, Schwester eines der Opfer und Autorin des unten angeführten Gedenkbuches über die Opfer des Spiegelgrundes. Ihrer jahrelangen mühevollen und emotional anstrengenden Aufarbeitung der noch vorhandenen Krankengeschichten der Tötungsanstalt verdanken wir das in Buchform vorliegende Wissen über die getöteten Kinder, aus dem auch die konkreten Angaben zu den Salzburger Opfern stammen. Die noch vorhandenen Akten der Opfer befinden sich im Wiener Stadt- und Landesarchiv und sind dort neben Historikern und Historikerinnen auch nachweislich betroffenen Angehörigen zugänglich.

Quellen

  • Czech, Herwig: Erfassung, Selektion und "Ausmerze". Das Wiener Gesundheitsamt und die Umsetzung der nationalsozialistischen "Erbgesundheitspolitik" 1938 – 1945, Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, Band 41, ©Verein für Geschichte der Stadt Wien, Wien 2003, Deuticke
  • Donhauser, Johannes: Das Gesundheitsamt im Nationalsozialismus – Der Wahn vom "gesunden Volkskörper" und seine tödlichen Folgen – Eine Dokumentation, in: Das Gesundheitswesen, 69. Jahrgang, Thieme 2007
  • Goldberger, Josef: NS-Gesundheitspolitik in Oberdonau, Hg. OÖ Landesarchiv, Linz 2008
  • Häupl, Waltraud: Die ermordeten Kinder vom Spiegelgrund, Gedenkdokumentation für die Opfer der NS-Kindereuthanasie in Wien, Böhlau, Wien Köln Weimar 2006
  • Klee, Ernst:"Euthanasie" im NS-Staat, Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens", Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Dezember 1991
  • Nußbaumer, Alois: "Fremdarbeiter" im Pinzgau, Zwangsarbeit – Lebensgeschichten, Edition Tandem, Salzburg 2011
  • Reschreiter, Walter: LEBENS(UN)WERT, "NS-Euthanasie im Land Salzburg", Begleitpublikation zur Ausstellung der Laube sozialpsychiatrische Aktivitäten GmbH.
  • Salzburgwiki-Artikel, Stichworte NS-Euthanasie, Oskar Hausner, Gerhart Harrer und Igor Caruso
  • Tálos, Emmerich, Hanisch, Ernst, Neugebauer, Wolfgang (Hg.): NS-Herrschaft in Österreich 1938 – 1945, Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1988
  • Ziegler, Meinrad; Kannonier-Finster, Waltraud: Österreichisches Gedächtnis, Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit, Böhlau Verlag Wien Köln Weimar 1997