Konradinum

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Konradinum neu, Eingangsseite
Konradinum, Fertigstellung naht. Sept. 2021
Das alte Konradinum.
Ein Wandbild am alten Konradinum.
Gedenktafel, die Verbringung der Kinder im Jahr 1938 betreffend. Deren Ermordung im Jahr 1941 wird hier nicht erwähnt.

Das Konradinum ist eine betriebsähnliche Einrichtung des Landes Salzburg für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung in Eugendorf.

Betriebsgegenstand

Betriebsgegenstand ist der Betrieb eines Tages- und Wohnheimes, d. h. das Bereitstellen und Erbringen von Hilfen zur sozialen Betreuung im Auftrag der Behindertenhilfe in Form von dauernder oder vorübergehender Unterkunft inklusive Verpflegung, Betreuung und Pflege. Insbesondere ist das Konradinum für Kleinkinder mit einer schweren geistigen und mehrfachen Behinderung ab der Geburt bestimmt.

Geschichte

Von der Gründung bis 1938

Seine Gründung geht zurück auf eine Initiative des Pfarrers Konrad Seyde, der im Jahr 1905 dem damaligen Herzogtum Salzburg sein Haus in Eugendorf 2 und 48 mit Garten sowie Wertpapiere für eine Stiftung zur "Verbesserung der öffentlichen Fürsorge für die Idioten und Kretinen" schenkte.

Die Schenkung erfolgte unter der Bedingung, dass die Einrichtung den Namen "Conradinum" trägt und "geistesschwachen, blödsinnigen und Idioten des Landes aller Grade, Unterkunft, Unterhalt, Erziehung, Fortbildung, Pflege und Beschäftigung bietet und sie nach Möglichkeit zu nützlichen und brauchbaren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft heranbildet".

Das Land Salzburg übertrug die Leitung des Heimes den Barmherzigen Schwestern des hl. Vinzenz von Paul. Es wurde am 15. Jänner 1907 für 14 Schwerbehinderte eröffnet.

NS-Zeit

Unmittelbar nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland wurde das Konradinum aufgelöst und 1941 zugunsten der NSDAP enteignet. Aufzeichnungen über diese Auflösung, sowie die genaue Anzahl der zuletzt im Konradinum untergebrachten Behinderten sind nicht bekannt.

Rekonstruiert wurde folgendes: zehn Kinder nahm vorübergehend das Caritas-Kinderdorf St. Anton, damals Caritasanstalt Bruck an der Großglocknerstraße auf. 20 Personen wurden von den Schwestern nach Kramsach in Tirol in die Pflegeanstalt im Vinzentinerinnen-Kloster Mariathal übersiedelt. Weitere 13 Personen wurden auf Anweisung des Landrates nach Schernberg verlegt. Somit war das Konradinum menschenleer, konnte enteignet und von NS-Organisationen belegt werden.

Im April 1939 überstellten die Barmherzigen Schwestern fast alle Kinder und Jugendlichen, die von Eugendorf nach St. Anton verlegt worden waren, nach Mariathal. Sie alle wurden gemeinsam mit den anderen Heimbewohnerinnen am 23. Mai 1941 in zwei Autobusse verladen, nach Hartheim transportiert und dort ermordet. Nur wenige Kinder aus dem Konradinum konnten vor der Deportation bewahrt werden. Sie fanden bei Pongauer Familien in der Umgebung von Schwarzach im Pongau Unterschlupf.

Entwicklung ab 1945

1949 wurde das Konradinum entschädigungslos dem Land Salzburg zurückgegeben. Im Jahr 1950 übertrug die Landesregierung die Leitung des Heimes neuerlich der Kongregation der Barmherzige Schwestern des hl. Vinzenz von Paul. Nach dem Ausscheiden der Kongregation im Jahr 1987 konnte mit diversen Zu- und Umbauten und der Sanierung des Altbestandes die Qualität des Hauses und somit auch die Lebensqualität der Bewohner erheblich verbessert werden. In dieser Zeit erfolgte auch die Umstellung auf Wohngruppen.

Im Jahr 2005 wurde das 100-jährige Jubiläum gefeiert und es erscheint die Festschrift "Konradinum Eugendorf: 100 Jahre: Chronik der Nächstenliebe". [1]

Massive Kritik am Konradinum

Anfang 2016 machte das Konradinum negative Schlagzeilen, als VetretungsNetz-Bewohnervertretung[2] und Volksanwaltschaft auf Missstände im Heim aufmerksam machten. [3] Festgestellt wurden Missstände wie "mangelnde Intimsphäre bei der körperlichen Pflege, über Betten am Gang und mangelnder Barrierefreiheit im Gebäude bis zu fehlenden heilpädagogischen Förder- und Betreuungskonzepten."[4]

Nach den öffentlichen Diskussionen und den Forderungen der Volksanwaltschaft und der Bewohnervertretung vom Verein VertretungsNetz-Bewohnervertretung in Salzburg im Zusammenhang mit dem Konradinum hatte das Landesgericht Salzburg in zwei Entscheidungen dem Rekurs des Landes Salzburg stattgegeben. Das Landesgericht hatte bestätigt, dass es in den beiden vor Gericht getragenen Fällen zu keinen Freiheitsbeschränkungen der Bewohnerinnen und Bewohner gekommen war.[5] Experten befürchten weiterhin, dass der Neubau des Konradinums nichts an der Situation der dort untergebrachten Menschen ändert und fordern eine konzeptionelle Umsetzung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.[6] Auch Reinhard Klaushofer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) stellte fest, dass ein Neubau alleine die massiven strukturellen Probleme nicht löse.[7] Das Konradinum gilt als ein Symptom der regressiven Behindertenpolitik in Salzburg, die keinen Willen zur konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2008) zeigt.[8]

Neubau und keine Ende der Kritik am Konradinum

Spatenstich für den Neubau des Konradinum, 01:02 min Video

Am 27. November 2018 erfolgte der Spatenstich für einen Neubau des Konradinums unweit westlich des alten Standortes.[9]

Die Baukosten für den Neubau des Konradinums werden rund 8,4 Millionen Euro betragen. Davon kommen etwa 1,7 Millionen Euro aus der Wohnbauförderung. Eckpunkte des neuen Konradinum sind 36 Betreuungsplätze (statt bisher 35) in fünf Wohngruppen, zwei Kurzzeitbetreuungsplätze integriert in den Wohngruppen und ein Zimmer (mit zwei Plätzen) mit der Möglichkeit der Betreuung von jungen Beatmungspatienten. Zur gezielten Förderung und Beschäftigung der Bewohnerinnen und Bewohner sind Räumlichkeiten außerhalb der Wohngruppen vorgesehen.

Die Firstfeier beim Neubau des Konradinums fand am 13. November 2019 statt. Die Fertigstellung durch den Baurechtsnehmer und Bauherrn, die Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft "Die Salzburg" und den beauftragten Architekt, die Thalmeier Architektur Zt GmbH, ist für Herbst 2020 geplant. Das Grundstück umfasst 4 000 m² Bauland und weitere 4 000 m² Grünland für die Außengestaltung als Park- und Erholungsfläche. Es ist direkt im Ortszentrum von Eugendorf, neben Kindergarten, Volks- und Hauptschule sowie der örtlichen Pfarre gelegen. Die Baukosten betragen rund 8,4 Millionen Euro (davon rund 1,7 Millionen Euro Wohnbauförderung)[10]

Trotz des Neubaus reißt die Kritik an der Eugendorfer Einrichtung nicht ab. Der Salzburger Monitoring-Ausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene überwacht, stellt in einer Stellungnahme fest: "Aus Sicht des Salzburger Monitoring-Ausschusses wurde bzw. wird hier grundlegend gegen die Ziele der UN-Behindertenkonvention projektiert und damit eine große Chance und Möglichkeit verpasst, einer inklusiven Gesellschaft näherzukommen. Dies schmerzt angesichts der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel besonders, da bei entsprechender Planung de-institutionelle und damit de-zentralisierte Lösungen nicht zu einem finanziellen Mehraufwand führen ("Mythos Unfinanzierbarkeit"). Im Übrigen dürfen ökonomische Faktoren und Leistbarkeit mit der Umsetzung eingegangener völkerrechtlicher Verpflichtungen keinesfalls verknüpft werden. Setzt man diese Argumentationslinie fort, könnte man die Aushebelung grundlegender Menschenrechte und Grundfreiheiten basierend auf Kosteneffizienz argumentieren, was dem menschenrechtlichen Grundgedanken diametral entgegen steht."[11]

Erich Wahl vom VertretungsNetz - Bewohnervertretung stellt fest: "Die UN-BRK (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Anm.) legt fest, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Niemand darf gezwungen werden, in einem Heim zu leben. Dabei ist Zwang nicht nur als individuelle Maßnahme zu sehen, sondern auch das Fehlen von inklusiven Wohnangeboten stellt eine Art von Zwang dar. Der Neubau wurde ohne maßgebliche Einbeziehung von ExpertInnen (z.B. Monitoringausschuss, SelbstvertreterInnen, …) geplant und reproduziert ein altes Konzept von Heim und Tagesstätte. Den BewohnerInnen bleiben also weiterhin andere relevante Umwelten verschlossen. Als Inklusion zu verkaufen, dass das Heim nicht im fernen Umland sondern im Ortskern gebaut wird und dass auch einige Tagesplätze von Externen belegt werden können, erscheint zynisch. Auch hier zeigt sich eine inklusionsfeindliche Haltung des Landes, die sich in der Feststellung manifestiert "Wir setzen das um, was für die Menschen im Konradinum am besten ist" – heißt: Stellt die Kritik ein, wir wissen ohnehin was am besten für die BewohnerInnen ist! Das ist nicht Inklusion, sondern entspricht paternalistischer Bevormundung!"[12]

Auch Volksanwalt Günther Kräuter spricht von einem großen Versäumnis in Bezug auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: "Ich appelliere an den Salzburger Landtag, sich der Rolle als kontrollierende Instanz zu besinnen und die Kritik und die Empfehlungen des eigenen Monitoringausschusses ernst zu nehmen"[13]

Am 13. Februar 2020 fand in Innsbruck eine international besetzte Tagung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt. Unter dem Thema der Deinstitutionalisierung wurde dabei der Neubau des Konradinums als Negativbeispiel angeführt. Diese Einrichtung, also Heim und Tagesstätte, dürfte es in dieser Form überhaupt nicht mehr geben. Das Konzept käme einer totalitären Institution gleich und widerspricht damit der UN-Konvention.[14] Im Dezember 2020 veröffentlichten der Bundesmonitoringausschuss und die Ländermonitoringorgane, die in Österreich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen überwachen, einen Schattenbericht. Darin wird auch die Salzburger Landeseinrichtung Konradinum massiv kritisiert. Der Neubau des Konradinum würde den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention völlig entgegenstehen. [15] Trotz dieser menschenrechtlichen Bedenken von zahlreichen Expertinnen und Experten reagiert der für das Konradinum zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl nicht auf die Kritik. Obwohl die Einrichtung nicht den Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen entspricht, soll sie 2021 fertiggestellt werden.

Der Neubau des Konradunums wurde am 13. Dezember 2021 bezogen.

Rechtsträger

Rechtsträger des Konradinum ist das Land Salzburg, vertreten durch das Amt der Salzburger Landesregierung (Abteilung 9).

DEr Neubau des Konradinums in Eugendorf wurde ab März 2019 mittels Partnerschaft ("Die Salzburg") abgewickelt. Anstatt nach geplanten 20 Monaten konnte der Bau erst nach 32 Monaten fertiggestellt werden. Der monatliche Hauptmietzins für das Land: 34.800 Euro für 2 580 Quadratmeter Nutzfläche. Auch hier wertgesichert. Über die Laufzeit des Vertrags hatte das Land Mietzahlungen in Höhe von 12,8 Millionen Euro zu leisten.[16]

Leiter

Der Leiter des Konradinum seit 2010 ist Andrea Huber.

Als Vorgänger bzw. frühere Leiter des Konradinum fungierten diese Persönlichkeiten:

Adresse

Karte
Konrad-Seyde-Straße 20
5301 Eugendorf
Telefon: +43 5 7599
Telefax: (0 62 25) 82 19-6
E-Mail: konradinum@salzburg.gv.at

Daten und Zahlen

Der Wirtschaftsplan und Dienstpostenplan des "Konradinum" sind Teil des ordentlichen Landeshaushalts[17] [18] [19]

Wirtschaftsplan LV2015 LV2014 RA2013
Ausgaben 2 228 2 088 2 052
Einnahmen 2 243 2 207 2 086
Differenz +  15 +  119 +  34

Die Ausgaben, im Wesentlichen für Personal, sind durch die Behindertenhilfe kostendeckend gegenfinanziert. Die Behindertenhilfe wird vom Rechtsträger Land als allgemeine Transferleistung an die Zivilgesellschaft aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

Bilder

 Konradinum – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im Salzburgwiki

Weblinks

Literatur

Quellen

  • Homepage des Landes Salzburg
  • Walter Reschreiter, Begleitpublikation zur Ausstellung >>Lebensunwert<<, Ausstellung zur NS-Euthanasie im Land Salzburg, HG Laube, Sozialpsychiatrische Aktivitäten GmbH, Hallein, 2007
  • Anonymer Nutzer nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit

Einzelnachweise