Oberschreiber
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Oberschreiber war eine Beamtenstellung in den unteren Behörden (zB Pflegämtern, Berggerichten) des Fürsterzbistums Salzburg, wie wohl auch in anderen Territorien des Reiches.
Es handelte sich nicht, wie der Wortteil "Schreiber" vermuten ließe, um eine höhere Position bloß im Bereich des Schreibens, sondern um eine solche des höheren Dienstes, wenngleich der Oberschreiber selbstverständlich dem Behördenleiter (und teils noch anderen Amtsinhabern) im Rang nachstand. Sie wurde regelmäßig von Juristen, auch adeligen, bekleidet.[1]