Personalvertretung
Personalvertretungen sind Einrichtungen zur Vertretung der öffentlich Bediensteten gegenüber den Dienstgebern, ähnlich den Betriebsräten und Zentralbetriebsräten in der Privatwirtschaft.
Struktur
Dienstgeber sind dabei der Bund, die Länder, die Gemeinden und die Gemeindeverbände.
Die Personalvertretungen werden
- teils durch Bundesgesetz (für Bundesbedienstete und Landeslehrer),
- teils durch Landesgesetz (für Landesbedienstete ohne Landeslehrer und für Gemeindebedienstete)
geregelt.
Die Gliederung der Personalvertretungen hängt mit der Zahl der Bediensteten zusammen. Sie ist also z.B. beim Land Salzburg und beim Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg stärker differenziert als bei Kleingemeinden. Zum Beispiel gibt es
- bei der Personalvertretung der Bediensteten des Landes Salzburg Dienststellenausschüsse und den Zentralausschuss,
- bei der Personalvertretung der Bediensteten der Stadtgemeinde Salzburg Dienststellenausschüsse und den Hauptausschuss,
- im Bundesdienst Dienststellenausschüsse, Fachausschüsse und pro Ressort einen oder mehrere Zentralausschüsse.
Bei anderen Salzburger Gemeinden (als der Stadt Salzburg) genügt ein Dienststellenausschuss, bei Gemeinden mit weniger als 20 Bediensteten eine Vertrauensperson.
Wahlen
- Hauptartikel Landes-Personalvertretungswahlen
Die Personalvertreter (Mitglieder der Personalvertretungsorgane) werden durch Wahlen bestimmt. Sie finden für Bundes-, Landes- und Magistratsbedienstete alle fünf, für Gemeindebedienstete alle vier Jahre statt.
Quellen
siehe die Weblinks
Weblinks
- Personalvertretungen
- Rechtsvorschriften
- Personalvertretungsrecht des Bundes im RIS (geltende Fassung)
- Bundesgesetz vom 10. März 1967 über die Personalvertretung bei den Dienststellen des Bundes (Bundes-Personalvertretungsgesetz), BGBl. Nr. 133/1967 (geltende Fassung [RIS])
- Personalvertretungsrecht des Landes Salzburg im RIS (geltende Fassung)
- Gesetz vom 22. Oktober 1991 über die Personalvertretung der Bediensteten des Landes Salzburg (Salzburger Landes-Personalvertretungsgesetz - L-PVG), LGBl Nr 1/1992 (geltende Fassung [RIS])
- Gesetz vom 28. Mai 1997 über die Personalvertretung der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeinde-Personalvertretungsgesetz - Gem-PVG), LGBl Nr 58/1997 (geltende Fassung [RIS])
- Personalvertretungsrecht des Bundes im RIS (geltende Fassung)