Pfleggericht Laufen

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Das Pfleggericht Laufen war eine Verwaltungseinrichtung im Fürsterzbistum Salzburg. Der Sitz des Pfleggerichts war Laufen an der Salzach.

Geschichte

Im Jahr 1328 wurde Salzburg durch die Erlassung einer eigenen Landesordnung zum weitgehend unabhängigen Staat. Das Pfleggericht Laufen blieb bis 1810 bei Salzburg. In diesem Jahr wurde das Landgericht Laufen, eine bayerische Verwaltungseinrichtung, geschaffen.

Aufgaben des Pflegers

  • Der Pfleger von Laufen hatte in der städtischen Selbstverwaltung eine beaufsichtigende Rolle. Ohne seine Anwesenheit konnten weder Ratssitzungen stattfinden, noch irgendwelche Entscheidungen getroffen werden. Bei Gleichstand der Stimmen im Stadtrat entschied seine Stimme den Ausgang.
  • Einhebung von Maut oder Zöllen
  • Einsetzung eines Marktrichters
  • Einhebung von Abgaben
  • Führung des zur Landesverteidigung einberufenen Aufgebotes
  • Von 1478 bis 1702 war es Sitz des Salzburger Pflegegerichts in Laufen, es befand sich im Schloss Laufen. Der Pfleger von Laufen war zugleich oberster Schiffsrichter und damit zuständig für alle Rechtsfälle von Hallein bis Passau.

Pfleger

Hauptartikel: Pfleger von Laufen

Quelle