Datei Diskussion:Oberalmbild im Gemeindefoyer.jpg
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Darf man so ein Bild veröffentlichen?
Rechtlich ist die Veröffentlichung von selbst abfotografierten Bildern durchaus problematisch. Denn grundsätzlich muss der Urheber zu einer Veröffentlichung eines seiner Bilder zustimmen. Hier gilt also nicht, dass es in einem öffentlich zugänglichen Gebäude/Raum hängt. Allerdings wird die Sache für einen Urheber dann nicht so einfach, wenn man das Bild im Zusammenhang beispielsweise mit dem Gang des Gebäudes fotografiert und das Bild nur ein kleiner Teil vom neuen Bild ist.
In der Form wie es hier gezeigt wird, würde ich als Urheber jedenfalls versuchen meinen Rechtsanspruch geltend zu machen meint --Peter (Diskussion) 08:46, 26. Feb. 2016 (CET)
- Ich werde mich bei der Gemeinde Oberalm erkundigen, wie es sich mit der Veröffentlichungserlaubnis für das Foyerbild verhält. Ich habe bis zur Klärung dieser Frage vorläufig die Kategorien entfernt. --Franz Fuchs 09:07, 26. Feb. 2016 (CET)
- Da laut Auskunft der Marktgemeinde Oberalm die Veröffentlichungsrechte für das betreffende Bild bei Heli-Sky Helikopter Club Salzburg liegen, telefonische Kontaktaufnahme mit Ing. Josef Huber, wobei Herr Ing. Huber in sehr freundlicher Weise für das Bild die Veröffentlichungserlaubnis für das SALZBURGWIKI erteilte. --Franz Fuchs 10:35, 26. Feb. 2016 (CET)