Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg

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Das Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg ist das offizielle Kundmachungsorgan der Salzburger Stadtverwaltung.

Verlautbarungsgegenstände und Verlautbarungsart

Seit Juli 1922 wird das Amtsblatt der Stadt Salzburg elektronisch geführt; in ihm hat der vom Bürgermeister unter der Internetadresse www.stadt-salzburg.at Folgendes zu verlautbaren:

  • Verordnungen und gesetzlich vorgesehene Kundmachungen der Organe der Stadt,
  • die Geschäftsordnung des Gemeinderates und des Magistrates
  • alle Geschäftsordnungen (Satzungen) der städtischen Unternehmungen.

Vor dem Juli 2022 waren alle von Organen der Stadt erlassenen, allgemein verbindlichen Vorschriften sowie sonstige Beschlüsse des Gemeinderates, die Belange der Allgemeinheit unmittelbar berühren, sind gehörig kundzumachen, und war hiefür, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, das Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg bestimmt.

Bei Verlautbarungsgegenständen, deren Umfang oder Art die Verlautbarung im Amtsblatt (seit Juli 2022: im elektronisch geführten Amtsblatt) der Stadt nicht zulässt, tritt an die Stelle der Kundmachung im Amtsblatt jene durch Auflegung im Magistrat zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden; dann ist aber die Tatsache dieser Auflegung im Amtsblatt kundzumachen.

In außerordentlichen oder dringenden Fällen kann eine Kundmachung (statt im Amtsblatt) auch auf eine andere geeignete Art (z.B. durch die Tagespresse oder den Rundfunk) erfolgen.

Quellen

Weblink