Landeshauptstadt Salzburg
Weitere Begriffserklärungen über "Salzburg", die sich nicht auf die Gebietskörperschaft und die Stadtgemeinde beziehen, findest Du im Artikel über weitere Salzburg-Bezeichnungen.
Die Landeshauptstadt Salzburg ist nach der Bundes- und der Landesverfassung eine Gebietskörperschaft, die auf dem Gebiet der Stadt Salzburg einerseits als staatliche Bezirksverwaltungsbehörde die Vollziehung von Bundes- und Landesgesetzen selbst zu besorgen berechtigt ist und andererseits als Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich viele Leistungen für die Bürger als Trägerin von privaten Rechten durch eigene Organisationen (Betriebe, Vereine, ...) selbst erbringt oder durch Förderungen oder Beteiligungen finanziert.
Stadt mit eigenem Statut
Die Stadt Salzburg ist seit 1850[1] sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem Salzburger Stadtrecht.[2]
Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich politischer Bezirk. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen. Die einzelnen Teile der Stadt sind Stadtteile.
Aufgaben
Bezirksverwaltungsbehörde (= Stadt mit eigenem Statut)
- Hoheitsverwaltung für Bund und Land (Personenstandsregister, Einwohnermeldeamt, allgemeine politische Wahlen, Markt-, Veterinär- und Gesundheitsamt, Amt für öffentliche Ordnung),
- Finanzierung, Förderungen und Beteiligungen für Verkehr und Wohnbau (Salzburg AG, Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft, ...)
- Finanzierung von sozialen Leistungen (Mindestsicherung, Jugendwohlfahrt, Behindertenhilfe, ...)
- Erhaltung und Betrieb von öffentlicher Infrastruktur (alle Schulen der Stadt Salzburg, Straßen der Stadt Salzburg, Berufsfeuerwehr, ...).
Stadtgemeinde
- eigenes Marktrecht und Marktaufsicht
- öffentliche Dienstleistungen (Paracelsusbad, Kurhaus Salzburg, alle Seniorenheime der Stadt Salzburg, alle Kindergärten der Stadt Salzburg, Kommunalfriedhof, Stadtbibliothek, Stadtarchiv, ...)
- Beteiligungen und Subventionen für Kultur (Landestheater, Salzburg Museum, Residenzgalerie, DomQuartier ...)
- Beteiligungen an Betrieben (Salzburger Flughafen GmbH, Messezentrum Salzburg GmbH, Salzburg Congress, Tourismus Salzburg GmbH, Zoo Salzburg, Untersbergbahn, Osterfestspiele Salzburg, Salzburger Parkgaragen, Stadt Salzburg Immobilien GmbH, ...) [3]
- u. a.m.
Organe
Die Gebietskörperschaft Stadt Salzburg wird durch folgende oberste Organe[4] vertreten:
- Bürgermeister der Stadt Salzburg als Organ der Bundesverwaltung in den Ländern (Vollziehung von Bundesgesetzen), Organ der Landesverwaltung (Vollziehung von Landesgesetzen) sowie Organ der Stadt im eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde
- Stadtratskollegium, die Regierung der Stadt Salzburg im eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde
- Gemeinderat, die Gemeindevertretung für alle Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde
- Stadtsenat, der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten der Stadtgemeinde,
Der Magistrat der Stadt Salzburg ist der administrative Hilfsapparat[5] für die Stadt Salzburg und ihre Organe, für Aufgaben der Bezirksverwaltung und der Gemeindeverwaltung. Die Mitarbeiter der Stadt Salzburg sind Magistratsbeamte oder Magistratsvertragsbedienstete. Der oberste Beamte ist der Magistratsdirektor.
Die Stadt mit eigenem Statut ist berechtigt, die nachprüfende Kontrolle der Vollziehung durch ein eigenes Organen zu besorgen, das ist das Kontrollamt der Stadt Salzburg.
Finanzzahlen Stand 2023
2009 lag der Schuldenstand laut Rechnungsabschluss noch bei knapp 197 Millionen Euro. Ende 2017 waren es dann noch 110 Millionen Euro. Mit Stand Ende 2023 waren es nun laut städtischer Finanzabteilung noch 18,8 Millionen Euro. Die Stadt Salzburg nimmt jedes Jahr mehr Geld ein, als sie ausgibt. 64,4 Millionen Euro Überschuss waren 2021 der Rekord. Selbst im Corona-Jahr 2020 blieben 19,6 Millionen Euro übrig. Und für 2023 werden es jedenfalls mehr als 30 Millionen Euro Plus sein, sagte Finanzreferent Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) am 29. Dezember 2023. Daneben verfüge die Stadt auch noch über ein Festgeldkonto. Rund 150 Millionen Euro an liquiden Mitteln seien hier frei verfügbar. Rechne man den Überschuss von 2023 dazu, käme man auf mehr als 180 Millionen Euro.
Zwischen 2013 und 2022 seien 560 Millionen Euro investiert worden. In den kommenden fünf Jahren sind Ausgaben in der Höhe von rund 485 Millionen Euro geplant, darunter etwa das Megaprojekt Sanierung der Festspielhäuser mit 76 Millionen Euro aufseiten der Stadt. Auch der Regionalstadtbahn S-Link (2024 sind 18 Millionen Euro vorgesehen, 2025 sind es 22 Millionen Euro) wartet auf Umsetzung. 103 Millionen Euro fließen in Schulen, Kindergärten und Horte.[6]
Zu vergebende Auszeichnungen der Landeshauptstadt
Siehe Artikel Auszeichnungen der Stadtgemeinde Salzburg
Adresse
- Stadt Salzburg
- Magistrat der Stadt Salzburg
- Postfach 63
- 5024 Salzburg
Kontakt
- Telefon: (06 62) 8072-0
- Telefax: (06 62) 8072-2085
- E-Mail: post@stadt-salzburg.at
- zentrale Poststelle: Schloss Mirabell (Bürgerservice), Mirabellplatz 4
- Bankverbindung: Salzburger Sparkasse
- IBAN: AT83 2040 4000 0001 0009
- BIC: SBGSAT2S
- Konto-Nr.: 10009
- BLZ: 20404
- UID: ATU36768002
- DVR-Nummer: 0089443
Quelle
Einzelnachweise
- ↑ Österreichische Nationalbibliothek/LGBl Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff
- ↑ Salzburger Stadtrecht 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)
- ↑ Stadt Salzburg/Beteiligungen
- ↑ Stadt Salzburg/Stadtpolitik
- ↑ Stadt Salzburg/Stadtverwaltung
- ↑ www.sn.at, 30. Dezember 2023