Depressaria beckmanni

Depressaria beckmanni Heinemann, 1870 ist eine Art aus der Ordnung Lepidoptera, Familie Depressariidae.

Verbreitung, Lebensraum und Phänologie[1]

D. beckmanni wurde von Heinemann (1870) nach einem Exemplar beschrieben, das der Käferforscher Beckmann "bei Gastein" (Zone IV, Zentralalpen, nach Embacher et al. 2011) gefangen hatte. Es blieb dies bisher das einzige Exemplar, das jemals in Salzburg gefunden worden ist. Über die Höhenlage des Fundes, den Lebensraum oder das Funddatum liegen keinerlei Angaben vor (Kurz & Kurz 2013).

Biologie und Gefährdung

Auch die Biologie der Art in Salzburg ist völlig unbekannt. Nach Pröse (1992) ist D. beckmanni eine typische Streuwiesenart. Wieser & Huemer (1997) geben als Futterpflanze der Raupen die Große Bibernelle (Pimpinella major) an. Eine eventuelle Gefährdung von D. beckmanni in Salzburg kann ohne ausreichende Nachsuche nicht beurteilt werden. Die Art ist aber seit mehr als 140 Jahren verschollen.

Weiterführende Informationen

Über das SALZBURGWIKI-Projekt Fauna und Flora
Das SALZBURGWIKI-Projekt Fauna und Flora möchte eine Übersicht über alle Pflanzen-, Pilz- und Tierarten des Landes Salzburg erstellen. Wer eine Art beschreiben will, kann sich die hier hinterlegte Formatvorlage kopieren und für einen neuen Artikel verwenden. Im Abschnitt "Material und Methoden" wird erklärt, wann deutsche und wann lateinische Namen als Artikelnamen verwendet werden sollen.

Quellen

  • Heinemann, H. 1870. Die Schmetterlinge Deutschlands und der Schweiz. Zweite Abtheilung. Kleinschmetterlinge. Band II. Die Motten und Federmotten: 1-825 Braunschweig (C. A. Schwetschke und Sohn).
  • Kurz, M. A. & M. E. Kurz 2000–2013. Naturkundliches Informationssystem. – URL: http://www.nkis.info [online 23 Mai 2013].
  • Pröse, H. 1992. Rote Liste gefährdeter Kleinschmetterlinge Bayerns. - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 111: 237-255.
  • Wieser, C. & P. Huemer 1997. Bemerkenswerte Nachweise von Schmetterlingen aus Kärnten (Lepidoptera). Carinthia II: 383-393.